Für Beweiszwecke würde ich denen antworten, dass Du das "Hereinhören in die Aufzeichnung" als Bedingung an die Übersendung einer Kopie der Aufzeichnung an Dich selbst binnen 48 Stunden knüpfst.
Regina Schaukrug: Ach so.
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Darf man ein Telefongespräch ungefragt aufzeichnen?
Karl Heinz
- recht