hallo
Hallo Karl,
"Das nachfolgende Gespräch wird aufgezeichnet", mehr wird nicht gesagt. Ist das legal oder nicht?
Ich gehe davon aus, dass das nicht legal ist. Im Zweifel wird das aber nur ein Verfahren klären. Das StGb benutzt das Wort „unbefugt.“
Ich glaube, er hat soeben einen Anrufbeantworter beschrieben.