Hello,
Das bedeutet übrigens, dass Anrufbeantworter, deren Dienstleistung bei Benutzung darin besteht, eine Sprachaufnahme aufzuzeichnen, immer legal davon ausgehen dürfen, dass eine freiwillige Einwilligung durch die Benutzung automatisch erteilt wird 😉
Womit sich für mich auch die mir bekannten Fälle erklären, wo ein implizites temporäres Aufzeichnungsrecht, das bis zur ggf. Einwilligung (Aufnahme darf archiviert werden) oder zum Widerspruch (Aufnahme muss abgebrochen weren und der Rumpf unverzüglich gelöscht werden) ableitet.
Gesetze sollten mMn nicht nur für die Theorie, sondern für die Praxis gemacht werden. Das würde den Gerichten in den meisten Fällen komplizierte und zeitraubende Auslegungen ersparen!
Das würde aber erfordern, dass sich die Juristen nicht nur böswillig in ihren eigenen Dunstkreisen (Selbstbedienungsladen: Rechtsanwalt wird benötigt), sondern auch in den Fachkreisen der behandelten Themen auskennen und diese gutwillig berücksichtigen!
(Ich hätte jetzt gerne den obigen Text in Gelb markiert für "Diskussionsbedarf vorhanden". Könnten wir da nicht die Vorlage anpassen? Oder gibt es eine?)
Liebe Grüße
Tom S.
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Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.
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