Hallo TS,
Das ist ..., was Du da schreibst, weil es meinen mehrfachen Erfahrungswerten für den Rechtsbrauch widerspricht. Vermutlich ist deine Auslegung einfach zu "akademisch", um nicht "arrogant" zu benutzen :-O
Das sind ja zwei verschiedene Sachen. Man muss kein Jurist sein um die Rechtswidrigkeit einer Aufzeichnung eines Telefongespräches ohne Zustimmung aus der DSGVO herauzulesen. Dass trotzdem Rechtsverstöße begangen und nicht geahndet werden, ist eine andere Sache.
Bis demnächst
Matthias
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Rosen sind rot.
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