Aloha ;)
Wenn Du DORT angerufen hast, JA. Du kannst ja auflegen, wenn Du das nicht wünschst. Da DU in den Rechtsbereich des Anderen eingreifst, darf der sein "Hausrecht" ausüben.
Nein, das stimmt nicht! Wie ich hier ausgeführt habe, ist nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO eine zur Voraussetzung gemachte „freiwillige“ Einwilligung nicht als freiwillig zu bewerten, damit ist die Verarbeitung rechtswidrig!
Das ist ..., was Du da schreibst, weil es meinen mehrfachen Erfahrungswerten für den Rechtsbrauch widerspricht. Vermutlich ist deine Auslegung einfach zu "akademisch", um nicht "arrogant" zu benutzen :-O
Ich hab meine Behauptungen nicht einfach in den Raum gestellt und behauptet sie seien wahr, sondern ich hab sie mit Quellen untermauert.
Jetzt bist du dran.
Kleiner Tipp: Der Pauschalplatz „es widerspricht meinen Erfahrungswerten“ ist keine Quellenangabe.
Wenn ich in meinem Ansagetext den Anrufer ausdrücklich darauf hinweise, dass sein Anruf mitgeschnitten wird, wenn er hier fortsetzt (AB ist ein Beispiel), dann hat er aktiv zugestimmt.
Nein. Ein Schweigen ist keine Zustimmung. Quellen habe ich bereits benannt. Wenn du eine Auslegung eines Volljuristen (der ich nicht bin) als Quelle bevorzugst, dann hier entlang.
Nochmal: Jetzt bist du dran, eine Quelle anzuführen, die Gegenteiliges belegt, wenn du mir Gegenteiliges verkaufen willst.
Das kann ich in CTI-Systemen auch noch abhängig machen von bestimmten Tastendrücken: "Drücken Sie die Eins wenn Sie mit der Aufzeichung einverstanden sind und weiter geht's".
Ein Tastendruck ist im Gegensatz zu einem Schweigen eine aktive Zustimmung. Quelle siehe oben.
Anderenfalls landet der Anrufer im DEV NULL oder in einer Warteschlange...
Wenn das so gemacht würde wäre das ein Verstoß gegen besagten Artikel der DSGVO und damit ggf. durch Mitbewerber abmahnbar, so man das nachweisen kann (was im Zweifel nicht schwierig nachzuweisen ist - ein paar Telefonanrufe zum Testen genügen).
MMn beharrst Du einfach nur zu oft und zu sehr auf deinen eigenen theoretischen Auffassungen, ohne die Wirklichkeit zu berücksichtigen. Ich hoffe, meine Kritik an einigen deiner Postings hiermit so freundlich und so behutsam, wie möglich, angebracht zu haben. :-P
Es gibt Leute, die schon mehr als Du erlebt haben. Ich würde jetzt z. B. mal JR dazuzählen :-)
Bist du sicher, dass du noch über die Sache sprichst?
Dieses #BlaFasel zu „ich habe mehr Erfahrung als du“ kenne ich übrigens zur Genüge - es erfolgt immer dann, wenn Menschen keine Lust haben, sich auf das Gegenüber einzulassen und nach einem billigen Grund suchen, wie sie jetzt aus dem Gespräch wieder rauskommen, ohne sich anstrengen oder gar einen eigenen Fehler eingestehen zu müssen. Es ist normalerweise kein Zeichen für die Überlegenheit der eigenen Argumente.
Aber bitte: Wenn du meinst, du seist hier der Erfahrenere und Wissendere, dann bitte - klär mich doch mal auf und lass mich daran teilhaben, indem du mir deine Aussagen belegst und durch Quellen untermauerst. Ich bin gespannt!
Und zu guter letzt noch ein Zitat, weil es so schön passt:
„Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.“ ~ Kurt Tucholsky
Grüße,
RIDER