Darf man ein Telefongespräch ungefragt aufzeichnen?
Karl Heinz
- recht
Hallo,
hinsichtlich einer Hotelbuchung bei hotels.com gab es Probleme weshalb ich eine Beschwerde E-Mail an hotels.com geschrieben habe.
In der Antwort von hotels.com steht u.a. folgendes:
Deshalb würden wir uns gern das beziehungsweise die Telefongespräche abhören, um klären zu können wie das weitere Vorgehen sein wird. Natürlich benötigen wir dazu zum Einen Ihre Zustimmung hierfür und zum Anderen noch einige Details dafür.
Frage:
Die fragen ob die das aufgezeichnete Telefongespräch anhören dürfen. Ich wurde beim Anruf allerdings nicht darauf hingewiesen das mein Telefongespräch aufgezeichnet wird. Ist es erlaubt ein Telefongespräch aufzuzeichnen ohne das ich mein Einverständnis gegeben habe. Jetzt mal unabhängig davon ob die das Gespräch anhören oder nicht.
Viele Grüße
Hallo Karl,
Die fragen ob die das aufgezeichnete Telefongespräch anhören dürfen. Ich wurde beim Anruf allerdings nicht darauf hingewiesen das mein Telefongespräch aufgezeichnet wird. Ist es erlaubt ein Telefongespräch aufzuzeichnen ohne das ich mein Einverständnis gegeben habe. Jetzt mal unabhängig davon ob die das Gespräch anhören oder nicht.
Nein. Das ist tatsächlich sogar eine Straftat und kann mit Gefängnis geahndet werden. Es muss ganz explizit nach der Erlaubnis gefragt werden, bevor die Aufnahme gestartet wird.
LG,
CK
Hallo,
Nein. Das ist tatsächlich sogar eine Straftat […]
Kann man die Frage tatsächlich so pauschal beantworten, oder muss man nicht erstmal nach dem Ort des Geschehens fragen?
Gruß
Kalk
Hallo Tabellenkalk,
Nein. Das ist tatsächlich sogar eine Straftat […]
Kann man die Frage tatsächlich so pauschal beantworten, oder muss man nicht erstmal nach dem Ort des Geschehens fragen?
Du meinst, wenn der Aufnehmende außerhalb Deutschlands sitzt?
Da bin ich überfragt. Klang mir hier aber auch nicht so, sondern es klang nach einer deutschen Nummer. Und da muss ja durch die Regulierung der BNetzA eine ladungsfähige Anschrift an dem Ort vorliegen, für dessen Vorwahl die Nummer registriert wird. Etwa: ich will in Essen eine Nummer registrieren? Dann benötige ich eine ladungsfähige Anschrift in Essen.
Anbieter wie Sipgate verifizieren das, indem sie an die angegebene Adresse einen Code schicken, der zur Bestätigung der Nummer benötigt wird.
LG,
CK
@@Christian,
btw: Ich habe gesehen du hast ein neues Profilfoto. Da sind aber einige Kilos runter 😀. Glückwunsch!
Welche Diät war das? Die sollte ich auch machen, scheint zu funktionieren 😉.
Hallo Karl,
btw: Ich habe gesehen du hast ein neues Profilfoto. Da sind aber einige Kilos runter 😀. Glückwunsch!
Danke 😋
Welche Diät war das? Die sollte ich auch machen, scheint zu funktionieren 😉.
Kalorien zählen und ein entsprechendes Kalorien-Defizit halten. Das einzige, was tatsächlich funktioniert.
LG,
CK
@@Christian,
coole Sache 😀
@@Christian,
Nein. Das ist tatsächlich sogar eine Straftat und kann mit Gefängnis geahndet werden. Es muss ganz explizit nach der Erlaubnis gefragt werden, bevor die Aufnahme gestartet wird.
Was ist denn wenn auf die Aufnahme hingewiesen wird aber nicht darauf hingewiesen wird wie ich der Aufnahme widersprechen kann?
Beispiel:
"Das nachfolgende Gespräch wird aufgezeichnet", mehr wird nicht gesagt. Ist das legal oder nicht?
Hallo Karl,
"Das nachfolgende Gespräch wird aufgezeichnet", mehr wird nicht gesagt. Ist das legal oder nicht?
Ich gehe davon aus, dass das nicht legal ist. Im Zweifel wird das aber nur ein Verfahren klären. Das StGb benutzt das Wort „unbefugt.“
LG,
CK
hallo
Hallo Karl,
"Das nachfolgende Gespräch wird aufgezeichnet", mehr wird nicht gesagt. Ist das legal oder nicht?
Ich gehe davon aus, dass das nicht legal ist. Im Zweifel wird das aber nur ein Verfahren klären. Das StGb benutzt das Wort „unbefugt.“
Ich glaube, er hat soeben einen Anrufbeantworter beschrieben.
Hallo,
Ich glaube, er hat soeben einen Anrufbeantworter beschrieben.
jeder der einen Anruf entgegennimmt, ist i.d.R. ein Anrufbeantworter. Sprichst du von einem „automatischen Anrufbeantworter“?
Gruß
Kalk
@@Tabellenkalk,
Ich glaube, er hat soeben einen Anrufbeantworter beschrieben.
jeder der einen Anruf entgegennimmt, ist i.d.R. ein Anrufbeantworter. Sprichst du von einem „automatischen Anrufbeantworter“?
Nach dem oben genanntem Satz der elektronischen Stimme wird man mit einem "echten Menschen" verbunden. Das Gespräch mit dem "echten Menschen" wird (wie von der elektronischen Stimme vorher angekündigt) aufgezeichnet. Man wird weder von der elektronischen Stimme noch von dem "echten Menschen" darauf hingewiesen das man dieser Auszeichnung widersprechen kann.
Hello,
Ich glaube, er hat soeben einen Anrufbeantworter beschrieben.
jeder der einen Anruf entgegennimmt, ist i.d.R. ein Anrufbeantworter. Sprichst du von einem „automatischen Anrufbeantworter“?
Wieso, wenn ich deinen Anruf entgegen nehme, muss ich Dir doch nicht antworten
duck und wech
Liebe Grüße
Tom S.
Hallo beatovich,
"Das nachfolgende Gespräch wird aufgezeichnet", mehr wird nicht gesagt. Ist das legal oder nicht?
Ich gehe davon aus, dass das nicht legal ist. Im Zweifel wird das aber nur ein Verfahren klären. Das StGb benutzt das Wort „unbefugt.“
Ich glaube, er hat soeben einen Anrufbeantworter beschrieben.
Nur mit dem Unterschied, dass ich einen AB nicht benutzen muss und auflegen kann, bei einer Hotline aber idR keine große Wahl habe.
LG,
CK
Hello,
"Das nachfolgende Gespräch wird aufgezeichnet", mehr wird nicht gesagt. Ist das legal oder nicht?
Ich gehe davon aus, dass das nicht legal ist. Im Zweifel wird das aber nur ein Verfahren klären. Das StGb benutzt das Wort „unbefugt.“
Ich glaube, er hat soeben einen Anrufbeantworter beschrieben.
grins
Liebe Grüße
Tom S.
Aloha ;)
"Das nachfolgende Gespräch wird aufgezeichnet", mehr wird nicht gesagt. Ist das legal oder nicht?
Ich gehe davon aus, dass das nicht legal ist. Im Zweifel wird das aber nur ein Verfahren klären. Das StGb benutzt das Wort „unbefugt.“
Neben dem StGB ist hier die DSGVO maßgeblich. Und die ist in diesem Fall sehr klar - es handelt sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten (Sprachaufnahme) und zwar beruhend auf einer Einwilligung.
Art. 7 Abs. 3 sagt deutlich: „Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. [...] Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt.“
Im Fall einer Hotline, bei der man sich die Aufzeichnung nach Vorstellung der Betreiber gefallen lassen muss, um in der Lage zu sein, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, gilt in besonderem Maß sogar noch Absatz 4:
„Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.“ - TL;DR: Solange die Sprachaufnahme nicht den Kern der gewünschten Dienstleistung ausmacht ist es nicht zulässig, eine Einwilligung zur Bedingung zu machen.[1]
Demnach ist die Sprachaufnahme nicht DSGVO-konform und verstößt damit gegen geltendes Recht.
Ich gehe davon aus, dass dieser Umstand auf alle Fälle genügt, um die Bezeichnung „unbefugt“ zu konstituieren, womit die Bestimmungen des StGB auf den genannten Fall zutreffen!
Grüße,
RIDER
Das bedeutet übrigens, dass Anrufbeantworter, deren Dienstleistung bei Benutzung darin besteht, eine Sprachaufnahme aufzuzeichnen, immer legal davon ausgehen dürfen, dass eine freiwillige Einwilligung durch die Benutzung automatisch erteilt wird 😉 ↩︎
Hello,
Das bedeutet übrigens, dass Anrufbeantworter, deren Dienstleistung bei Benutzung darin besteht, eine Sprachaufnahme aufzuzeichnen, immer legal davon ausgehen dürfen, dass eine freiwillige Einwilligung durch die Benutzung automatisch erteilt wird 😉
Womit sich für mich auch die mir bekannten Fälle erklären, wo ein implizites temporäres Aufzeichnungsrecht, das bis zur ggf. Einwilligung (Aufnahme darf archiviert werden) oder zum Widerspruch (Aufnahme muss abgebrochen weren und der Rumpf unverzüglich gelöscht werden) ableitet.
Gesetze sollten mMn nicht nur für die Theorie, sondern für die Praxis gemacht werden. Das würde den Gerichten in den meisten Fällen komplizierte und zeitraubende Auslegungen ersparen!
Das würde aber erfordern, dass sich die Juristen nicht nur böswillig in ihren eigenen Dunstkreisen (Selbstbedienungsladen: Rechtsanwalt wird benötigt), sondern auch in den Fachkreisen der behandelten Themen auskennen und diese gutwillig berücksichtigen!
(Ich hätte jetzt gerne den obigen Text in Gelb markiert für "Diskussionsbedarf vorhanden". Könnten wir da nicht die Vorlage anpassen? Oder gibt es eine?)
Liebe Grüße
Tom S.
Aloha ;)
Das bedeutet übrigens, dass Anrufbeantworter, deren Dienstleistung bei Benutzung darin besteht, eine Sprachaufnahme aufzuzeichnen, immer legal davon ausgehen dürfen, dass eine freiwillige Einwilligung durch die Benutzung automatisch erteilt wird 😉
Womit sich für mich auch die mir bekannten Fälle erklären, wo ein implizites temporäres Aufzeichnungsrecht, das bis zur ggf. Einwilligung (Aufnahme darf archiviert werden) oder zum Widerspruch (Aufnahme muss abgebrochen weren und der Rumpf unverzüglich gelöscht werden) ableitet.
Nein. Du hast nicht genau genug gelesen. Ich habe den relevanten Teil noch einmal hervorgehoben.
Gesetze sollten [...] berücksichtigen!
Inwiefern ist das Quelltext? Ich glaub ich muss gerade in diesem Forum nicht extra erklären, warum Text nicht einer bestimmten Darstellung wegen in irgendwelche semantisch unpassenden Container gepackt gehört?
(Ich hätte jetzt gerne den obigen Text in Gelb markiert für "Diskussionsbedarf vorhanden". Könnten wir da nicht die Vorlage anpassen? Oder gibt es eine?)
Das was du da genommen hast war keine „Vorlage“, sondern die Auszeichnung für ein Quelltext-Positivbeispiel.
Es gibt in diesem Forum keine Vorlagen, um der eigenen Meinung dessen, ob eine Aussage „gut“ oder „richtig“ oder „sinnvoll“ ist, Ausdruck zu verleihen. Und das ist auch gut so.
Genauso gibt es keine Vorlage, um eine Aussage als diskussionswürdig zu bezeichnen. Wozu auch? Wenn du eine Meinung hast, dann kannst du die einfach äußern. Sofern jemand eine davon deutlich abweichende hat, wird er dir antworten und Stellung beziehen.
Oder andersrum: Wenn du eine Frage hast, bei denen dich die Meinung der Forenteilnehmer ehrlich interessiert, dann stell die Frage doch einfach.
So wie du da vorgehst habe ich (ich mag damit falsch liegen) aber eher das (subjektive) Gefühl, dass du da gar keine konkrete Frage hast, sondern gerne eine Diskussion um der Diskussion willen führen würdest. Dafür ist mir meine Zeit aber ehrlich zu schade, dann beantworte ich lieber Fragen, bei denen die Antwort den Fragenden tatsächlich etwas bedeutet. Es geht nicht darum, dass ich dir da was unterstellen möchte. Es ist mir auch verhältnismäßig egal, ob das, was ich schrieb, nun zutrifft oder nicht. Ich möchte dich nur darauf hinweisen, dass der Stil deiner „Frage“ dazu geeignet ist, mir das Antworten zu verleiden, da ich nicht glaube, dass das in deinem Interesse ist und ich nicht weiß, ob dir das bewusst ist.
Gesetze sollten mMn nicht nur für die Theorie [...] gemacht werden. [...] Das würde aber erfordern, dass sich die Juristen nicht nur böswillig in ihren eigenen Dunstkreisen [...] auskennen [...].
Gesetze sind auch nicht für die Theorie gemacht. Es gibt genügend Leute, die in einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, die ein aufrichtiges Interesse daran haben, sinnvolle Normen und Regeln für ein Zusammenleben zu finden, die möglichst allen gerecht werden.
Es kommt nur in einer pluralistischen Gesellschaft einfach vor, dass sich das Gerechtigkeitsempfinden und die als sinnvoll/richtig akzeptierten Normen von Person zu Person unterscheiden.
Wenn nun jemandes Wahrnehmung / Normbewusstsein mit einem Gesetz auseinanderdriftet heißt das daher nicht zwangsläufig, dass die Juristen oder Gesetzgeber alle im Elfenbeinturm sitzen - sondern dann ist das einfach ein Ausdruck dafür, dass wir in einer pluralistischen Gesellschaft leben.
Natürlich laufen auch in der Gesetzgebung an genügend Ecken Dinge schief oder sitzen immer mal wieder die falschen Personen an langen Hebeln. Das will ich gar nicht abstreiten. Es bringt aber überhaupt nichts, sich darüber zu beschweren - und schon gar nicht pauschal! Kritik ist immer in Ordnung, valide Kritik ist aber immer auch differenziert, und das war der von dir geäußerte Allgemeinplatz in keiner Weise.
Gesetze sollten mMn für die Praxis gemacht werden. [...] Das würde aber erfordern, dass sich die Juristen [...] auch in den Fachkreisen der behandelten Themen auskennen und diese gutwillig berücksichtigen!
Sorry, aber meine Erfahrung ist da eher genau andersrum. Meiner Erfahrung nach wird in vielen (Fach-)Kreisen im Allgemeinen darauf gepfiffen, welche Gesetze gelten, solange sie nicht konkret durchgesetzt werden - und auch dann erst, wenn die Durchsetzung eine empfindliche Härte erreicht.
Fachkreise verschlafen daher auch in regelmäßigen Abständen, sich der (zurecht!) geltenden Rechtslage anzupassen und rechtzeitig Strategien zu entwickeln, sinnvoll mit der geltenden Rechtslage umzugehen. Stattdessen werden Dinge gehandhabt „wie man das immer schon gemacht hat“, weil „das hat ja noch nie jemandem geschadet“.
Und dann, wenn man mal einige (aus gutem Grund getroffene!) Verschärfungen der Gesetzeslage verschlafen hat, erwacht man als Fachkreis mal irgendwann kurzzeitig aus seinem Dornröschenschlaf und beschwert sich dann darüber, dass die neueste Verschärfung ja „in der Praxis gar nicht umzusetzen sei“. - Doch, wäre sie, wenn man in der Zeit zuvor nicht auf die Rechtslage gepfiffen hätte.
Das war auch bei der DSGVO so typisch. Denn komischerweise hat sich durch die DSGVO eigentlich gar nichts verändert. Die Datenschutzregeln galten davor in Deutschland in den allermeisten Fällen ganz exakt genauso zuvor auch.
Und auf einmal erwachen Fachkreise aus ihrem Dornröschenschlaf und meinen, die Änderungen seien ja praktisch gar nicht umzusetzen und die Gesetzgeber hätten ja gar keine Ahnung davon, was in der Praxis so läuft. Nö, liebe Fachkreise. Ihr habt es einfach eine Zeit lang verschlafen, eure Arbeit ordentlich zu machen.
Ich nehme mich da übrigens selbst nicht aus, es kommt auch bei mir ständig vor, dass ich feststelle, dass irgendwas, das ich bisher so gehandhabt habe, eigentlich nicht in Ordnung war. Dann ist meine Devise damit umzugehen allerdings die, dass ich versuche, mein Verhalten so gut das geht anzupassen, anstatt meine Vorgehensweise ganz arrogant zur einzig richtigen und das von mir missachtete Recht zum Unrecht zu erklären. (An dieser Stelle bewusst polemisch formuliert - bitte nicht ganz ernst nehmen.)
In den allermeisten Fällen hinkt man in der Durchführung der Gesetzeslage hinterher, selbst wenn man sich redlich bemüht. Das ist im Endeffekt aber auch nicht das Entscheidende.
Entscheidend ist in meinen Augen, dass man anerkennt, dass Gesetze und Normen ihren Sinn haben[1] und, dass es zur persönlichen Aufgabe gehört, die tägliche Arbeit in Einklang mit diesen Normen zu bringen so gut einem das nach Wissen und Gewissen möglich ist.
Grüße,
RIDER
Und wenn man den Sinn nicht sieht, dann sollte man mit den individuell zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, eine Änderung zu bewirken, aber nicht das Gesetz ignorieren oder für Unrecht erklären! ↩︎
Hallo TS,
(Ich hätte jetzt gerne den obigen Text in Gelb markiert für "Diskussionsbedarf vorhanden". Könnten wir da nicht die Vorlage anpassen? Oder gibt es eine?)
Warum sollte jemand das Forum nach gelb hinterlegten Texten durchforsten? Warum sollte dieser jemand das mit Diskussionsbedarf assoziieren?
Nein, wir haben keine Vorlage und meiner Meinung nach brauchen wir auch keine.
Bis demnächst
Matthias
Hello,
Ok, dann bekommt die Spalte "wenig beweglich, kaum innovativ, mangelndes Demokratieverständnis" hier wieder einen Strich mehr. Schade eigentlich!
Liebe Grüße
Tom S.
Aloha ;)
Ok, dann bekommt die Spalte "wenig beweglich, kaum innovativ, mangelndes Demokratieverständnis" hier wieder einen Strich mehr. Schade eigentlich!
Komisch... auf meiner Liste auch?!? Nur seltsam, da ich glaube, dass wir nicht zum selben Thema Liste führen.
Grüße,
RIDER
Hello,
"Das nachfolgende Gespräch wird aufgezeichnet", mehr wird nicht gesagt. Ist das legal oder nicht?
Wenn Du DORT angerufen hast, JA. Du kannst ja auflegen, wenn Du das nicht wünschst. Da DU in den Rechtsbereich des Anderen eingreifst, darf der sein "Hausrecht" ausüben.
Ander herum ist es nicht gestattet. Im Rechtsbrauch geduldet wird maximal eine Aufzeichnung bis zur sofortigen Frage und dem NEIN. Die muss aber eigentlich dann auch gleich wieder gelöscht werden.
Liebe Grüße
Tom S.
Aloha ;)
Wenn Du DORT angerufen hast, JA. Du kannst ja auflegen, wenn Du das nicht wünschst. Da DU in den Rechtsbereich des Anderen eingreifst, darf der sein "Hausrecht" ausüben.
Nein, das stimmt nicht! Wie ich hier ausgeführt habe, ist nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO eine zur Voraussetzung gemachte „freiwillige“ Einwilligung nicht als freiwillig zu bewerten, damit ist die Verarbeitung rechtswidrig!
Ander herum ist es nicht gestattet. Im Rechtsbrauch geduldet wird maximal eine Aufzeichnung bis zur sofortigen Frage und dem NEIN. Die muss aber eigentlich dann auch gleich wieder gelöscht werden.
Nein, auch das nicht, und seit DSGVO auf keinen Fall mehr! Die Einwilligung (wahlweise durch Tastendruck oder anderweitige Abfrage) und Widerrufsbelehrung muss vor der Aufnahme geschehen. Selbst kürzeste Aufnahmen, die gleich darauf gelöscht werden, sind rechtswidrig.
Grüße,
RIDER
Hello,
Wenn Du DORT angerufen hast, JA. Du kannst ja auflegen, wenn Du das nicht wünschst. Da DU in den Rechtsbereich des Anderen eingreifst, darf der sein "Hausrecht" ausüben.
Nein, das stimmt nicht! Wie ich hier ausgeführt habe, ist nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO eine zur Voraussetzung gemachte „freiwillige“ Einwilligung nicht als freiwillig zu bewerten, damit ist die Verarbeitung rechtswidrig!
Das ist ..., was Du da schreibst, weil es meinen mehrfachen Erfahrungswerten für den Rechtsbrauch widerspricht. Vermutlich ist deine Auslegung einfach zu "akademisch", um nicht "arrogant" zu benutzen :-O
Wenn ich in meinem Ansagetext den Anrufer ausdrücklich darauf hinweise, dass sein Anruf mitgeschnitten wird, wenn er hier fortsetzt (AB ist ein Beispiel), dann hat er aktiv zugestimmt. Das kann ich in CTI-Systemen auch noch abhängig machen von bestimmten Tastendrücken: "Drücken Sie die Eins wenn Sie mit der Aufzeichung einverstanden sind und weiter geht's". Anderenfalls landet der Anrufer im DEV NULL oder in einer Warteschlange...
MMn beharrst Du einfach nur zu oft und zu sehr auf deinen eigenen theoretischen Auffassungen, ohne die Wirklichkeit zu berücksichtigen. Ich hoffe, meine Kritik an einigen deiner Postings hiermit so freundlich und so behutsam, wie möglich, angebracht zu haben. :-P
Es gibt Leute, die schon mehr als Du erlebt haben. Ich würde jetzt z. B. mal JR dazuzählen :-)
Liebe Grüße
Tom S.
Hallo TS,
Das ist ..., was Du da schreibst, weil es meinen mehrfachen Erfahrungswerten für den Rechtsbrauch widerspricht. Vermutlich ist deine Auslegung einfach zu "akademisch", um nicht "arrogant" zu benutzen :-O
Das sind ja zwei verschiedene Sachen. Man muss kein Jurist sein um die Rechtswidrigkeit einer Aufzeichnung eines Telefongespräches ohne Zustimmung aus der DSGVO herauzulesen. Dass trotzdem Rechtsverstöße begangen und nicht geahndet werden, ist eine andere Sache.
Bis demnächst
Matthias
Hello,
Das ist ..., was Du da schreibst, weil es meinen mehrfachen Erfahrungswerten für den Rechtsbrauch widerspricht. Vermutlich ist deine Auslegung einfach zu "akademisch", um nicht "arrogant" zu benutzen :-O
Das sind ja zwei verschiedene Sachen. Man muss kein Jurist sein um die Rechtswidrigkeit einer Aufzeichnung eines Telefongespräches ohne Zustimmung aus der DSGVO herauzulesen. Dass trotzdem Rechtsverstöße begangen und nicht geahndet werden, ist eine andere Sache.
Diese Rechtsauffassung ist ungefähr genauso viel Wert, wie die hörige Akzeptanz der EULA. Zu unterscheiden ist hier heutzutage immer der Prozess der Abstimmung untereinander und die eigentliche Aufzeichnung des sachbezogenen Gespräches. Um das "JA" zu dokumentieren, muss aus technischer Sicht bereits mitgeschnitten werden. Das akzeptieren auch alle mir bekannten Gerichte bisher. Bei einem "NEIN" muss der Rumpf allerdings unverzüglich wieder gelöscht werden und die Aufzeichnung abgebrochen werden.
Das Gesetz mag das nicht berücksichtigt haben, die Richter schon.
Liebe Grüße
Tom S.
Aloha ;)
Zu unterscheiden ist hier heutzutage immer der Prozess der Abstimmung untereinander und die eigentliche Aufzeichnung des sachbezogenen Gespräches. Um das "JA" zu dokumentieren, muss aus technischer Sicht bereits mitgeschnitten werden. Das akzeptieren auch alle mir bekannten Gerichte bisher. Bei einem "NEIN" muss der Rumpf allerdings unverzüglich wieder gelöscht werden und die Aufzeichnung abgebrochen werden.
Das Gesetz mag das nicht berücksichtigt haben, die Richter schon.
Und deine Quelle für diese Aussage, die sich selbstverständlich auf die aktuelle Rechtslage (das heißt in dem Fall auf die erst seit Mai geltende DSGVO) bezieht, ist jetzt wo genau?
Ich bin sehr begierig darauf, ein Urteil zu lesen, dass genau das, was du da als Rechtsbrauch anführst, bestätigt, aber ich kann und kann einfach keins finden! Hilf mir doch bitte bei meiner Suche, wenn du da ganz offensichtlich mehr weißt als ich.
Grüße,
RIDER
Tach!
Um das "JA" zu dokumentieren, muss aus technischer Sicht bereits mitgeschnitten werden.
Man kann das vor dem Durchschalten zum Mitarbeiter mit einem Interactive-Voice-Response-System ermitteln. Diese Technik existiert länger als das aktuelle und das vorherige Datenschutzgesetz. Anfangs nur mit Tastendruck (DTMF-Ton) später auch mit Analyse des gesprochenen Wortes. Diese Analyse wird wohl auch nicht als Aufzeichnung gewertet werden.
dedlfix.
Um das "JA" zu dokumentieren, muss aus technischer Sicht bereits mitgeschnitten werden.
Das kann auch durch einen Tastendruck oder Spracherkennung mittels anerkannter und begutachteter Software (s. TÜV-Zertifikat) geschehen und geloggt, bzw. die Aufzeichnung nur dann gestartet werden. Das "muss" ist nicht ganz richtig.
Aloha ;)
Wenn Du DORT angerufen hast, JA. Du kannst ja auflegen, wenn Du das nicht wünschst. Da DU in den Rechtsbereich des Anderen eingreifst, darf der sein "Hausrecht" ausüben.
Nein, das stimmt nicht! Wie ich hier ausgeführt habe, ist nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO eine zur Voraussetzung gemachte „freiwillige“ Einwilligung nicht als freiwillig zu bewerten, damit ist die Verarbeitung rechtswidrig!
Das ist ..., was Du da schreibst, weil es meinen mehrfachen Erfahrungswerten für den Rechtsbrauch widerspricht. Vermutlich ist deine Auslegung einfach zu "akademisch", um nicht "arrogant" zu benutzen :-O
Ich hab meine Behauptungen nicht einfach in den Raum gestellt und behauptet sie seien wahr, sondern ich hab sie mit Quellen untermauert.
Jetzt bist du dran.
Kleiner Tipp: Der Pauschalplatz „es widerspricht meinen Erfahrungswerten“ ist keine Quellenangabe.
Wenn ich in meinem Ansagetext den Anrufer ausdrücklich darauf hinweise, dass sein Anruf mitgeschnitten wird, wenn er hier fortsetzt (AB ist ein Beispiel), dann hat er aktiv zugestimmt.
Nein. Ein Schweigen ist keine Zustimmung. Quellen habe ich bereits benannt. Wenn du eine Auslegung eines Volljuristen (der ich nicht bin) als Quelle bevorzugst, dann hier entlang.
Nochmal: Jetzt bist du dran, eine Quelle anzuführen, die Gegenteiliges belegt, wenn du mir Gegenteiliges verkaufen willst.
Das kann ich in CTI-Systemen auch noch abhängig machen von bestimmten Tastendrücken: "Drücken Sie die Eins wenn Sie mit der Aufzeichung einverstanden sind und weiter geht's".
Ein Tastendruck ist im Gegensatz zu einem Schweigen eine aktive Zustimmung. Quelle siehe oben.
Anderenfalls landet der Anrufer im DEV NULL oder in einer Warteschlange...
Wenn das so gemacht würde wäre das ein Verstoß gegen besagten Artikel der DSGVO und damit ggf. durch Mitbewerber abmahnbar, so man das nachweisen kann (was im Zweifel nicht schwierig nachzuweisen ist - ein paar Telefonanrufe zum Testen genügen).
MMn beharrst Du einfach nur zu oft und zu sehr auf deinen eigenen theoretischen Auffassungen, ohne die Wirklichkeit zu berücksichtigen. Ich hoffe, meine Kritik an einigen deiner Postings hiermit so freundlich und so behutsam, wie möglich, angebracht zu haben. :-P
Es gibt Leute, die schon mehr als Du erlebt haben. Ich würde jetzt z. B. mal JR dazuzählen :-)
Bist du sicher, dass du noch über die Sache sprichst?
Dieses #BlaFasel zu „ich habe mehr Erfahrung als du“ kenne ich übrigens zur Genüge - es erfolgt immer dann, wenn Menschen keine Lust haben, sich auf das Gegenüber einzulassen und nach einem billigen Grund suchen, wie sie jetzt aus dem Gespräch wieder rauskommen, ohne sich anstrengen oder gar einen eigenen Fehler eingestehen zu müssen. Es ist normalerweise kein Zeichen für die Überlegenheit der eigenen Argumente.
Aber bitte: Wenn du meinst, du seist hier der Erfahrenere und Wissendere, dann bitte - klär mich doch mal auf und lass mich daran teilhaben, indem du mir deine Aussagen belegst und durch Quellen untermauerst. Ich bin gespannt!
Und zu guter letzt noch ein Zitat, weil es so schön passt:
„Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.“ ~ Kurt Tucholsky
Grüße,
RIDER
Grundlage für Zitat #2317.
Hallo Camping_RIDER,
„Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.“ ~ Kurt Tucholsky
Ich wusste nicht, dass dieses Zitat Tucholsky zugeschrieben wird.
Bis demnächst
Matthias
Aloha ;)
„Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.“ ~ Kurt Tucholsky
Ich wusste nicht, dass dieses Zitat Tucholsky zugeschrieben wird.
Auf der Wikiquote-Diskussionsseite steht dazu Folgendes:
Dieses Zitat lässt sich in Tucholskys Werk nicht nachweisen. Es ist mit Sicherheit eine freie Adaption des bereits überprüften Zitates:
Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen. Dieses Zitat lautet vollständig übrigens: Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen.
Grüße,
RIDER
Hallo Camping_RIDER,
Dieses Zitat lässt sich in Tucholskys Werk nicht nachweisen. Es ist mit Sicherheit eine freie Adaption des bereits überprüften Zitates:
Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen.
Verfolgt man den Link, landet man auf https://www.aphorismen.de/zitat/82479.
Bis demnächst
Matthias
@@Matthias Apsel
Dieses Zitat lässt sich in Tucholskys Werk nicht nachweisen. Es ist mit Sicherheit eine freie Adaption des bereits überprüften Zitates:
Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen.
Verfolgt man den Link, landet man auf https://www.aphorismen.de/zitat/82479.
Sollte in der Zitatesammlung dann nicht die „35“ zu „zwanzig“ geändert werden?
LLAP 🖖
Aloha ;)
Verfolgt man den Link, landet man auf https://www.aphorismen.de/zitat/82479.
Sollte in der Zitatesammlung dann nicht die „35“ zu „zwanzig“ geändert werden?
Na, dann müsste ja schon das ganze Zitat verändert werden. Ich halte in dem Fall die Aussage für wichtig, nicht den Wortlaut. Abgesehen davon genügt es für gewöhnlich, dass einer Person eine Aussage zugeschrieben wird, um sie als Zitat von der Person zu bezeichnen.
Und wer weiß - vielleicht hat er das ja mal genau so gesagt.
Grüße,
RIDER
Hallo,
Abgesehen davon genügt es für gewöhnlich, dass einer Person eine Aussage zugeschrieben wird, um sie als Zitat von der Person zu bezeichnen.
Wie schon Einstein sagte, glaube nicht alles, was im Internet steht!!!
Gruß
Kalk
Hello,
Abgesehen davon genügt es für gewöhnlich, dass einer Person eine Aussage zugeschrieben wird, um sie als Zitat von der Person zu bezeichnen.
Wie schon Einstein sagte, glaube nicht alles, was im Internet steht!!!
War das nicht Einsteins Zitat von Kaiser Wilhelm IIs verbalem Ausbruch über die virtuellen Netze von Marconi, kurz bevor der Kaiser dann Telefunken gründen ließ?
Liebe Grüße
Tom S.
Aloha ;)
Wie schon Einstein sagte, glaube nicht alles, was im Internet steht!!!
Nene, der Einstein hat das ein wenig verschwurbelter ausgedrückt, auch wenn er da quasi das selbe mit meint:
„Wir leben in einer Zeit vollkommener Mittel und verworrener Ziele.“ ~ Albert Einstein[1]
Grüße,
RIDER
Und bevor mir da jetzt wieder jemand was anderes draus macht, die Quellenangabe: 1966: Universitas, Band 21,Ausgabe 2, Seite 1264, Verlag Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft ↩︎
@@Camping_RIDER
Verfolgt man den Link, landet man auf https://www.aphorismen.de/zitat/82479.
Sollte in der Zitatesammlung dann nicht die „35“ zu „zwanzig“ geändert werden?
Na, dann müsste ja schon das ganze Zitat verändert werden. Ich halte in dem Fall die Aussage für wichtig, nicht den Wortlaut.
In der Zitatesammlung sollte aber kein falsch wiedergegebenes Zitat von Tucholsky (unkommentiert) stehen.
Aber dein Zitat anders in der Sammlung zu haben als du es gesagt hattest, ist auch nicht das Gelbe vom Ei.
Vorschlag: Die „35“ so lassen, Kommentar in Klammern ergänzen: [laut Quelle sagte Tucholsky „20“]
Und wer weiß - vielleicht hat er das ja mal genau so gesagt.
Mit dem „Argument“ kannst du jedem jedes Zitat in den Mund legen. Merkste selber, ne?
LLAP 🖖
Aloha ;)
In der Zitatesammlung sollte aber kein falsch wiedergegebenes Zitat von Tucholsky (unkommentiert) stehen.
Jein.
Aber dein Zitat anders in der Sammlung zu haben als du es gesagt hattest, ist auch nicht das Gelbe vom Ei.
Eben.
Vorschlag: Die „35“ so lassen, Kommentar in Klammern ergänzen: [laut Quelle sagte Tucholsky „20“]
Naja. Es ist aber eben nicht nur die Jahreszahl, die anders lautet, sondern der gesamte Kontext. „Erfahrung heißt gar nichts“ vs. „Lass dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt…“ und „schlecht machen“ vs. „falsch machen“.
Und wer weiß - vielleicht hat er das ja mal genau so gesagt.
Mit dem „Argument“ kannst du jedem jedes Zitat in den Mund legen. Merkste selber, ne?
Klar. Ich halts nur nicht für so übertrieben wichtig.
Zumal die Zitatesammlung ja eigentlich nur verewigt, dass ich das Zitat Tucholsky so in den Mund gelegt habe.
Ich verstehe aber dein grundsätzliches Problem.
Mein Vorschlag deshalb: Ich ersetze in der Zitatesammlung das „ ~ Kurt Tucholsky“ durch „ ~ frei nach Kurt Tucholsky“, denn ein der Aussage nach gleiches/stark ähnliches Tucholsky-Zitat gibt es ja.
Ist das so in deinem Sinne? @Edit: Ich habe das mal so gemacht - falls Widerspruch kommt ändere ich das aber gerne wieder.
Grüße,
RIDER
@@Camping_RIDER
Mein Vorschlag deshalb: Ich ersetze in der Zitatesammlung das „ ~ Kurt Tucholsky“ durch „ ~ frei nach Kurt Tucholsky“, denn ein der Aussage nach gleiches/stark ähnliches Tucholsky-Zitat gibt es ja.
Ist das so in deinem Sinne?
Das hatte ich so nicht im Sinn. Aber ja, so geht’s auch.
LLAP 🖖
Hello,
Ich hab meine Behauptungen nicht einfach in den Raum gestellt und behauptet sie seien wahr, sondern ich hab sie mit Quellen untermauert.
Du hast lediglich eine Verbindung zu einem Gesetzestext hergestellt und deine private Auslegung des Textes zugrunde gelegt.
Jetzt bist du dran.
Eben!
Kleiner Tipp: Der Pauschalplatz „es widerspricht meinen Erfahrungswerten“ ist keine Quellenangabe.
Doch, die meiner Erfahrungen! Es gibt laufende Fälle, die erst kürzlich wie beschrieben bewertet wurden.
Ich arbeite hier für einen Telefonanlagenhersteller, der CTI-Lösungen anbietet und diese Diskussionen nebst Erfahrungswerten seiner Kunden fast täglich auswertet. Er wäre blöd, sich nicht ständig über den Rechtsbrauch zu informieren.
Ich werde aber keine Bachelor-Arbeit mehr darüber schreiben :-P
Liebe Grüße
Tom S.
Aloha ;)
Ich hab meine Behauptungen nicht einfach in den Raum gestellt und behauptet sie seien wahr, sondern ich hab sie mit Quellen untermauert.
Du hast lediglich eine Verbindung zu einem Gesetzestext hergestellt und deine private Auslegung des Textes zugrunde gelegt.
Quark. Ich habe in genau dem Beitrag, auf den du da geantwortet hast, die Auslegung eines Volljuristen verlinkt, der den Gesetzestext genauso auslegt.
Hast du das aus Versehen überlesen?
Kleiner Tipp: Der Pauschalplatz „es widerspricht meinen Erfahrungswerten“ ist keine Quellenangabe.
Doch, die meiner Erfahrungen! Es gibt laufende Fälle, die erst kürzlich wie beschrieben bewertet wurden.
Ja, und seit der 8. Klasse weiß ich, dass man in Erörterungen jederzeit schreiben kann: „Umfragen zeigen, dass“. Das ist dann ungefähr genauso viel Argument wie das, was du hier vorlegst.
Ich arbeite hier für einen Telefonanlagenhersteller, der CTI-Lösungen anbietet und diese Diskussionen nebst Erfahrungswerten seiner Kunden fast täglich auswertet. Er wäre blöd, sich nicht ständig über den Rechtsbrauch zu informieren.
Hm, wie war das noch mit dem Tucholsky-Zitat? Abgesehen davon hab ich nie was gegen Einverständniserklärungen via CTI gesagt, ich habe sogar explizit bestätigt, dass das legitim ist. Hast du das auch aus Versehen überlesen?
Bei der Menge an Dingen, die du aus Versehen überliest, weiß ich gar nicht mehr so recht, ob es sich überhaupt lohnt, noch mehr Dinge zu schreiben, die du dann aus Versehen überliest.
Grüße,
RIDER
Ich würde jetzt z. B. mal JR dazuzählen
Mag sein. Aber die gar nicht unwahrscheinliche Tatsachenignoranz (und/oder) Gesetzesunkenntnis (und also/oder) Rechtsbeugung (und also/oder) Dummheit von Richtern in eine Diskussion über die Rechtslage als "rechtsetzend" einzubeziehen ist ziemlich schwierig, weil dann jedes denkbare oder eben "undenkbare" Ergebnis automatisch richtig wird.
Ich werde mich dafür nicht entschuldigen. Denn ich habe Erfahrungen mit Richtern,
Und in Summa behaupte ich, dass diese damit auch Dummheiten begangen.
Und ich bleibe auch dabei, dass man in eine Diskussion über eine rechtliche Bewertung eines Sachverhalts das mögliche - und nach meinem Erleben gerade nicht unwahrscheinliche - Fehlverhalten eines Richters nicht mit einbeziehen kann, eben weil ein solches (nicht einmal seltenes!) Fehlverhalten jeden (dem Richter gerade) beliebigen Ausgang eines Verfahrens möglich macht. Und zwar völlig unabhängig von der Tatsachen- und Rechtslage.
Und ich werde mich vor allem nicht dafür entschuldigen, dass irgendjemand nicht in der Lage dazu ist, meinen letzten Absatz verstehend zu lesen.
Das wäre nämlich Fremdschämen.
Aloha ;)
Mag sein. Aber die gar nicht unwahrscheinliche Tatsachenignoranz (und/oder) Gesetzesunkenntnis (und also/oder) Rechtsbeugung (und also/oder) Dummheit von Richtern in eine Diskussion über die Rechtslage als "rechtsetzend" einzubeziehen ist ziemlich schwierig, weil dann jedes denkbare oder eben "undenkbare" Ergebnis automatisch richtig wird.
Nur fürs Protokoll, weil du aus sich mir nicht erschließenden Gründen hierfür ein Minus kassiert hast: Auch wenn ich deine Wortwahl nicht direkt teile, die Quintessenz deiner Aussage halte ich für absolut richtig.
Grüße,
RIDER
Der TÜV-Süd sollte kontaktiert werden, weil der denen ein "ein gutes Datenschutzniveau, insbesondere zum Schutz von personenbezogenen und anderen sensiblen Daten." bescheinigt.
Natürlich unter Vorlage des Mails
Das kann zwar weitergeleitet sein, aber formal geschah diese Weiterleitung zum Zweck der Aufzeichnung dann in Deutschland, was für die Manager aus den USA oder England eine künftige Einreise nach Deutschland heikel machen könnte.
Da wäre auch eine Beschwerde an den hessischen Datenschutzbeauftragten mit der Bitte, die Rufnummer sperren zu lassen, fällig.
@@Regina,
Der TÜV-Süd sollte kontaktiert werden...
Denkst du es ist die Mühe wert? Nicht das ich Zeit investiere und doch nichts erreiche?
Warum gerade der TÜV? Warum nicht den Verbraucherschutz oder eine andere Einrichtung kontaktieren?
Weil durch das Siegel des TÜV Süd "ein gutes Datenschutzniveau, insbesondere zum Schutz von personenbezogenen und anderen sensiblen Daten." bescheinigt und also beworben wird?
Die Rechtsabteilungen der Konkurrenz wird es übrigens auch freuen, den Vorgang als Kopie zu erhalten, denn gesetzwidriges Verhalten ist stets auch UWG-widrig.
Für Beweiszwecke würde ich denen antworten, dass Du das "Hereinhören in die Aufzeichnung" als Bedingung an die Übersendung einer Kopie der Aufzeichnung an Dich selbst binnen 48 Stunden knüpfst.
Hello,
Für Beweiszwecke würde ich denen antworten, dass Du das "Hereinhören in die Aufzeichnung" als Bedingung an die Übersendung einer Kopie der Aufzeichnung an Dich selbst binnen 48 Stunden knüpfst.
[...] der VOLLSTÄNDIGEN Aufzeichnung [...] auch ohne, dass die andere Seite dort "hineingehört" hat. Außerdem bei gleichzeitigem Verbot, diesen Vorgang (Aufzeichnungen ohne Einverständnis) zu wiederholen. Das wid dann erfahrungsgemäß dazu führen, dass man mitgeteilt bekommt, dass es sich um ein Versehen handelt, und keine Aufzeichnung existiert.
Liebe Grüße
Tom S.
Hallo in die Runde,
ich kenne die folgenden vier Varianten der elektronischen Stimme, bevor man mit einem „echten Menschen“ verbunden wird:
Man muss eine Taste drücken sonst wird man nicht mit dem "echten Menschen" verbunden.
\2. Hallo, dass folgende Gespräch wird aufgezeichnet. Drücken Sie die 1 wenn Sie damit NICHT einverstanden sind.
Drückt man innerhalb von ein paar Sekunden nicht die 1 wird man mit einem "echten Menschen" verbunden und das Gespräch wird ohne explizite Einwilligung aufgezeichnet.
\3. Hallo, dass folgende Gespräch wird aufgezeichnet. Sollte das nicht gewünscht sein sagen Sie unserem Mitarbeiter am Anfang des Gesprächs das sie keine Aufzeichnung wünschen.
\4. Hallo, dass folgende Gespräch wird aufgezeichnet.
Bisher bezog sich diese Diskussion primär auf Variante 4, bei welcher man vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Ein Widerspruch ist nicht möglich. Die Möglichkeit einer Zustimmung wird nicht eingeräumt. Ob Variante 4 nun legal ist oder nicht weiß ich leider noch immer nicht. Ihr seid euch da ja nicht ganz einig.
Gibt es bezogen auf die Varianten 1, 2 und 3 eine einheitliche Meinung?
Ich persönlich würde sagen das ausschließlich Variante 1 rechtlich einwandfrei ist, weil das die einzige Variante ist bei welcher man explizit durch das Drücken der Taste 1 eingewilligt hat, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Die Varianten 2, 3 und 4 geben dem Anrufer schrittweise immer weniger Spielraum bzw. stellen diesen immer mehr vor vollendete Tatsachen.
Meine Meinung:
Wie ist Eure Meinung?