Aloha ;)
Zu unterscheiden ist hier heutzutage immer der Prozess der Abstimmung untereinander und die eigentliche Aufzeichnung des sachbezogenen Gespräches. Um das "JA" zu dokumentieren, muss aus technischer Sicht bereits mitgeschnitten werden. Das akzeptieren auch alle mir bekannten Gerichte bisher. Bei einem "NEIN" muss der Rumpf allerdings unverzüglich wieder gelöscht werden und die Aufzeichnung abgebrochen werden.
Das Gesetz mag das nicht berücksichtigt haben, die Richter schon.
Und deine Quelle für diese Aussage, die sich selbstverständlich auf die aktuelle Rechtslage (das heißt in dem Fall auf die erst seit Mai geltende DSGVO) bezieht, ist jetzt wo genau?
Ich bin sehr begierig darauf, ein Urteil zu lesen, dass genau das, was du da als Rechtsbrauch anführst, bestätigt, aber ich kann und kann einfach keins finden! Hilf mir doch bitte bei meiner Suche, wenn du da ganz offensichtlich mehr weißt als ich.
Grüße,
RIDER