Ich werde mich dafür nicht entschuldigen. Denn ich habe Erfahrungen mit Richtern,
- die korrekt vorgetragene und korrekt unter Beweis gestellte Tatsachen böswillig nicht zur Kenntnis genommen haben
- die trotz vielfachen Hinweises und Aufforderung einen Satz - in den Anlagen der Kläger - also böswillig nicht zu Ende gelesen haben
- die behauptet haben, nur ein zugelassener Anwalt könne einen PKH-Antrag stellen. (grobe Gesetzesunkenntis)
Und in Summa behaupte ich, dass diese damit auch Dummheiten begangen.
Und ich bleibe auch dabei, dass man in eine Diskussion über eine rechtliche Bewertung eines Sachverhalts das mögliche - und nach meinem Erleben gerade nicht unwahrscheinliche - Fehlverhalten eines Richters nicht mit einbeziehen kann, eben weil ein solches (nicht einmal seltenes!) Fehlverhalten jeden (dem Richter gerade) beliebigen Ausgang eines Verfahrens möglich macht. Und zwar völlig unabhängig von der Tatsachen- und Rechtslage.