Klagen gegen Zeugnisnoten
Matthias Apsel
- sonstiges
-2 Emil0 Felix Riesterer0 Rolf B
0 Lisa
Hallo alle,
wir hatten dieses Thema gelegentlich auch schon: Eltern klagen gegen Noten. Dazu gibt es einen interessanten Artikel in der Süddeutschen Zwei Anmerkungen noch dazu: Nur Zeugnisse stellen auch einen Verwaltungsakt dar, nur gegen diese Noten kann man auch klagen und manchmal ist eine Zeugnisnote auch wirklich falsch, etwa aufgrund eines Vertippers.
Bis demnächst
Matthias
Ein toller Trend! Anstatt miteinander reden wird geklagt. Das zeugt von einem gewissen geistig- kulturellen Entwicklungsstand der Gesellschaft. MFG
Hallo Emil,
Ein toller Trend! Anstatt miteinander reden wird geklagt. Das zeugt von einem gewissen geistig- kulturellen Entwicklungsstand der Gesellschaft. MFG
hast du den Artikel überhaupt gelesen? Dir ist klar, dass da was ganz anderes drin steht?
LG,
CK
Hallo,
hast du den Artikel überhaupt gelesen? Dir ist klar, dass da was ganz anderes drin steht?
Wie jetzt? Willst du damit behaupten, dass es nicht reicht, nur den Linktext zu lesen, um sich seine unumstößliche Meinung zu bilden?
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Gruß
Kalk
Lieber Matthias,
oft ist es doch so, dass in der extrem stressigen Phase der Zeugniskonferenzen die Lehrkräfte mit so vielen anderen Dingen belastet sind, dass sich immer wieder Fehler einschleichen, egal wie viele Prüfschleifen eine Schule bei der Notenerfassung auch macht. Insbesondere das Bestreiten der Unterrichtszeit ist in den letzten zwei-drei Schulwochen eine solche Qual, da "die Noten längst gemacht sind", das Wetter (in Baden-Württemberg) hochsommerlich und die Schülerinnen und Schüler nicht mehr motiviert sind. Es ist noch ein Sporttag zu bestreiten, Projekttage vorzubereiten, eventuell ein Abschlussgottesdienst, Verabschiedungen von Kolleginnen und/oder Kollegen, Elterngespräche wegen Nichtversetzung und und und.
Dass es da zu Beschwerden wegen Zeugnisnoten kommt ist daher keine echte Seltenheit, aber in aller Regel auch kein Drama. Sollten echte Übertragungsfehler passiert sein, werden die anstandslos korrigiert und ein neues Zeugnis ausgestellt - wenn es am letzten Schultag nicht mehr reicht, dann eben entweder noch in der ersten Ferienwoche, oder erst im neuen Schuljahr. Ganz ohne Rechtsanwalt und ohne gerichtliche Klagen. Sehr unangenehm ist es natürlich, wenn ein solcher Fehler zu einer Zeugnisbewertung führt, die eine Nichtversetzung zur Folge hat. Aber so schlimm muss es ja nicht einmal sein, denn es kann auch das Nichterreichen eines Preises oder einer Belobung Anlass zu Kummer geben.
Liebe Grüße
Felix Riesterer
Hallo Felix,
es war aber keine einfache Zeugnisnote, sondern eine mündliche Abiturprüfung, und die 3+ wurde direkt im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben.
Laut Urteilsbegründung lag der Fehler allein bei der Schülerin, die die Aufgabenstellung nicht angemessen bearbeitet hat, und die einen "anzüglichen Kommentar" eines Prüfers vorschiebt, um die nicht wunschgemäße, aber wohl der gezeigten Leitung angemessene Note aufzubessern. Das Gericht hat ihr das aber nicht abgekauft.
Was bedeutet: Die Schülerin hat Mist gebaut beim Vorbereiten der Prüfung. Sie hatte, wenn ich das richtig verstanden habe, 2 Wochen Vorbereitungszeit, in er sie eine Präsentation erstellt hat. Die war vorzutragen und dann im Fachgespräch zu verteidigen. Sie hat sich eine falsche Leitfrage ausgedacht, unter der ihr Vortrag stand, wodurch er inhaltlich unzureichend war. Aber die Art der Präsentation und ihre Selbstdarstellung in der Prüfung waren top, so dass der Inhalt aufgewertet wurde. Die fehlenden Inhalte hat sie aber entweder nicht eingesehen, oder es war ihr egal, jedenfalls wurde dann nach dem Motto „warum sachlich streiten, wenn's auch persönlich geht“ versucht, ein sexististisch übergriffiges Verhalten (meine Formulierung) eines Prüfers zu konstruieren. Man wollte sogar Gutachten dafür anfertigen lassen, was das Gericht abgelehnt hat.
Die inhaltlichen Mängel des Vortrags stehen sogar in der Urteilsbegründung drin, und die Klage wurde erst im Folgejahr erhoben. Es gab also genug Zeit für die Kläger, diese Mängel zu akzeptieren. Die Note dann mittels des - in seiner Wirkung nur schwer beweisbaren - sexistischen Kommentars angreifen zu wollen, zeigt eigentlich, dass die inhaltlichen Mängel den Klägern klar waren. Das macht die Klage besonders mies, denn der Richter (oder die Richterin? Das habe ich im Urteil nicht erkannt) kann kaum gegen die Schülerin entscheiden, ohne sich selbst dem Vorwurf auszusetzen, sexististisch zu sein.
Klagen gegen Noten mögen in anderen Fällen durchaus begründet sein. Ich habe in der Schullaufbahn meiner Kinder schon genug Lehrer erlebt, die unfair und unfähig waren.
Rolf
Hallo Rolf B,
es war aber keine einfache Zeugnisnote, sondern eine mündliche Abiturprüfung, und die 3+ wurde direkt im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben.
Diese Note erscheint auf dem Abiturzeugnis.
Bis demnächst
Matthias
Hallo
es war aber keine einfache Zeugnisnote, sondern eine mündliche Abiturprüfung, und die 3+ wurde direkt im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben.
Diese Note erscheint auf dem Abiturzeugnis.
Mal fanz ehrlich. So what?
Auch wenn es immer wieder gebetsmühlenartig behauptet wird, ist es doch keineswegs der Untergang der Welt, eine 3 auf einem Zeugnis zu haben.
Tschö, Auge
Hallo Auge,
es war aber keine einfache Zeugnisnote, sondern eine mündliche Abiturprüfung, und die 3+ wurde direkt im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben.
Diese Note erscheint auf dem Abiturzeugnis.
Mal fanz ehrlich. So what?
Hier ging es darum, dass nur gegen Zeugnisnoten überhaupt geklagt werden kann.
Auch wenn es immer wieder gebetsmühlenartig behauptet wird, ist es doch keineswegs der Untergang der Welt, eine 3 auf einem Zeugnis zu haben.
Es ist auch keine Schande, kein Abitur zu haben. Ich habe schon zu der einen oder anderen Schülerin[1] gesagt: „Du hast alles versucht, aber es hat nicht gereicht. Das kann nicht jeder von sich behaupten.“
Bis demnächst
Matthias
Jungen sind häufig weniger ehrgeizig, vor allem dann, wenn sie nicht so leistungsstark sind. ↩︎
Hallo Matthias,
Diese Note erscheint auf dem Abiturzeugnis.
das habe ich nicht bestritten.
Aber die Note wird der Schülerin oder dem Schüler auch direkt nach der Prüfung bekannt gegeben. So war's bei mir damals, bei Abi und IHK, und wenn ich in der Urteilsbegründung die Nummern 60 und 101 anschaue, scheint es so auch bei dieser Schülerin gewesen zu sein. Ich verstehe das so, dass sie mit Kenntnis der 9 Punkte aus der Prüfung kam, und damit auch mit Kenntnis der Tatsache, dass ihr ein paar Punkte zum erforderlichen NC fehlten.
Rolf
Hallo,
mal abgesehen von der unnötigen Bemerkung, das sehe ich übrigens in den letzten Jahren, trotz MeToo-Debatte, gehäuft und noch sehr viel unverschämter, frage ich mich warum hier eine mündliche Prüfung überhaupt stattfand. Wird das in dem Bericht nicht erwähnt oder habe ich das übersehen?
lg.
Hallo Lisa,
frage ich mich warum hier eine mündliche Prüfung überhaupt stattfand. Wird das in dem Bericht nicht erwähnt oder habe ich das übersehen?
Nein, das wird nicht erwähnt. Die Abiturprüfungen in Deutschland bestehen aus 3-4 schriftlichen und 1-3 mündlichen Prüfungen (Ich hoffe, ich habe alle Bundesländer dabei).
Zusätzlich kann es auf Antrag noch zusätzliche mündliche Prüfungen geben, etwa wenn die schriftliche in diesem Fach nicht wunschgemäß lief.
Bis demnächst
Matthias