TS: BLog-Artikel zum Thema Tracking

Beitrag lesen

Hello Martin,

Die DSGVO spricht von "aktiver Zustimmung".
Jede Form der Ablehnung, ob bewusst oder voreingestellt, erfüllt diese Forderung nicht.

ist eine Ablehnung, ob bewusst oder voreingestellt, nicht sogar noch deutlicher als das Fehlen einer aktiven Zustimmung?

Wenn ich Nein sage, ist das doch eindeutiger, als wenn ich nicht Ja sage.

Ganz im Gegenteil, jede Form der Ablehnung müsste man durch Beweis erst entkräften.

Wie soll ich das verstehen?

DNT bedeutet Ablehnung. Aktive Zustimmung ist aber gefordert. Did Beweislast liegt beim Anbieter. Wenn der also behaupten würde, ich hätte trotz gesetztem DNT-Flag den Trackingmaßnahmen (siehe weiterd Postings) zugestimmt, müsste er das beweisen.

Sowie mir die Einwilligung dazu vorliegt, werde ich hier auch die gleichlautende Einschätzung von zwei RAen veröffentlichen, mit denen ich hierzu inzwischen Kontakt hatte.

Da bin ich aber gespannt.

Ich auch. Kann dauern. Es sind noch Revision oder Berufung oder wie das im Einzelfall heißt zugelassen.

Jedenfalls wurde beide Male ganz klar die Beweislast bei den Anbietern verortet.

Glück Auf
Tom vom Berg

--
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.