Aloha ;)
Demnach wäre wohl
kein DNT Flag
eine aktive Zustimmung!?
Du hast da grad einen aussagenlogisch falschen Umkehrschluss gebildet.
DNT-Flag ist eine Ablehnung, also kann die Zustimmung ausgeschlossen werden.
Daraus folgt nicht, dass bei nicht erfolgter ausdrücklicher Ablehnung auf eine Zustimmung geschlossen werden kann.
Die DSGVO fordert aber eine aktive Zustimmung, keine passive nicht-Ablehnung.
Grüße,
RIDER