Nabend Martin, ersteinmal DANKE für Deine ausführlichen Antworten.
Was mir auffällt: §5 Datenschutz. Für die Nutzung deiner Dienste ist die Postanschrift und die Telefonnummer bestimmt nicht wirklich nötig. Sie trotzdem zu fordern, ist daher ein Verstoß gegen das Prinzip der Datensparsamkeit aus dem Bundesdatenschutzgesetz.
Ja, aber wie Du auch lesen konntest, ich möchte mein Gegenüber schon etwas näher kennen, es geht hier um meine Daten (exklusive Fotos und Videos). Nach und nach werde ich alle im Netz offenen Dinge die ich mal veröffentlicht habe, löschen. Es soll ein exklusiver "Bereich" werden mit Leuten die wirklich an meinen Dingen interessiert sind und das ist ein kleiner Kreis, der bereit ist dieses Prozedere einzugehen. Daran glaube ich.
Davon ab: Beispielsweise bin ich in einem Nachbarschaftsforum hier in Münster aktiv (nebenan.de) , dort werden bei der Registrierung auch diese Daten erhoben und es ist sogar erforderlich eine Kopie des Persos mit-einzu-reichen. DAS wiederum finde ich für meine Seite zu extrem. Kennt jemand ähnliche Seiten, wo auch bei der Registrieung die Daten erfragt werden?
Du vermengst hier Verfügbarkeit (die kann man tatsächlich nicht uneingeschränkt garantieren) und die eventuelle Übermittlung von Daten an Dritte. Das solltest du IMO sauber voneinander trennen.
Daraus mache ich dann einen weiteren Punkt.
Ja. Die DSGVO fordert, dass jedes Einverständnis des Nutzers nachweisbar sein muss. Aber bitte nicht anhand der IP-Adresse; die ist schon umstritten genug. Lieber durch den Anmeldenamen (den kennst du ja durch die Registrierung).
und:
Hä? Ich gehe davon aus, dass Nutzer, die das betrifft, sowieso schon registriert und eingeloggt sind.
Ich meinte jetzt noch im Prozeß der Registrierung, das dann zum ersten Mal durch das Häckchen setzen erklärt wird, das derjenige die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbedingungen gelesen und anerkannt hat. Dann folgt ja, das dadurch, mit seinem Einverständnis diese ändern darf, denjenigen aber vorher informieren werden muss.
Ja. Die DSGVO fordert, dass jedes Einverständnis des Nutzers nachweisbar sein muss. Aber bitte nicht anhand der IP-Adresse; die ist schon umstritten genug. Lieber durch den Anmeldenamen (den kennst du ja durch die Registrierung).
Also würde der Klarname und der Registrierungszeitpunkt praktisch ausreichen. Das wird ja ohnehin gespeichert.
Ist dies für mich wichtig? Dann muss ich das ja auch in den Datenschutzbedingungen angeben.
IMO nein. Das ist eine Forderung der DSGVO, die du ohnehin einhalten musst. Ob dieses Procedere dann nochmal beschrieben werden muss ... Ich halte das dann für redundant, aber IANAL.
Also eher nicht notwendig!
Vielen Dank!
Gruß der misanthrop