Hej Christian,
Hmm — der Artikel zielt ja auf eine gewerbliche Dienstleistung ab.
Auch, aber nicht nur.
Ups. So weit hatte ich gar nicht gelesen…
Der Artikel schränkt den Begriff der "Rechtsberatung" ja auch stark ein:
„Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte.“
Äh, nein. Die Begriffsdefinition ist weiter oben. Du hast einen Satz zur rechtlichen Lage in .de zitiert; aber den direkt folgenden Satz hast du unterschlagen 😉
Habe das Lesen nun nachgeholt:
„Wer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt.“
Da gilt IMHO aber noch, dass eine uneingeschränkte Einzelfall-Beratung stattfinden muss, um im Sinne einer Rechtsberatung tätig zu sein, die nicht erfolgen darf.
Wenn ich allgemein sage, dass beim Sammeln von Daten die DSGVO zu beachten ist und diese verlinke, dann ist das schon mal keine Einzelfallberatung.
Ich würde behaupten, zu deinen Kursteilnehmern oder den Leuten hier im Forum hast du idR kein nachbarschaftliches oder familiäres Verhältnis 😝
Das denkst nur du: Ich bin dein Vater, CK! 😝
Marc
Ceterum censeo Google esse delendam