Nur um das klarzustellen: natürlich. Dazu sind wir rechtlich verpflichtet. Artikel 13 ist nicht das einzige Gesetz, dass „user-generated content“ gewisse Auflagen auferlegt.
Ja. Deshalb reicht bisher:
Verstöße werden zeitnah gelöscht.
Aber in Zukunft als Folge krasser Willkür womöglich nicht mehr. Da wird das von besonders kölnischen, aber auch Frankfurter Richter*innen sogar so gewertet, dass der Vorsatz bestanden habe, das Werk unter Bruch des Urheberrechts zu verbreiten(Seite 15ff).