Und wenn das ein gemeinnütziger Verein darf (so der BGH), dann können die Richter auch darauf erkennen, dass ein gemeinnütziger Verein die Voraussetzung "profit making purposes" positiv erkennt.
Und wenn das (wirtschaftlich Handeln) ein gemeinnütziger Verein darf (so der BGH), dann können die Richter auch darauf erkennen, dass ein gemeinnütziger Verein die Voraussetzung "profit making purposes" positiv erkennt erfüllt.