Ich finde es schon richtig, dass man sich als Seitenbetreiber nicht einfach auf die Rechtsposition des Anbieterstandortes zurückziehen kann, gerade wenn es um heikle Dinge wie urheberrechtlich geschützte Werke geht.
Wie witzig.
- Geoblocking ist nahezu wirkungslos. (VPN; Tor; anonysierende Proxys; falsche, vor Jahren aus dem whois "abgeschriebene" Einträge in der GeoIP-Datenbank; archive.org; …)
- Es wird verlangt, dass sich ein Anbieter eines in seinem urheberechtsstrengen(!) Land urherrechtsfreien Werks bei allen Ländern und Fürsten über die dortige und ständig ändernde Rechtslage informiert. Das ist ein - im Vergleich zum Ergebnis (Ich hab mir die Tage trotz "fucking geoblocking" - und unter eifrigem Zeigen des Stinkefingers in Richtung Frankfurt - was von Niccolò Machiavelli in einer Übersetzung (vor 1800) von dort abgeholt) - absurder Aufwand, Den die insoweit als "komplett tatsachenresistent" einzuschätzenden Richter da verlangen, weil angebliche irgendwelche Erben, tatsächlich fette Verlage, um den Verlust Centbeträge fürchten
- Und eben dieser, einer insoweit nahezu komplett unnütze Aufwand hat es mir immerhin erschwert, Zugang zum Weltkulturerbe zu haben.
- Der letzte Witz ist, dass aus dem Urteil jedenfalls in den USA nicht mal vollstreckt werden könnte. (Dazu müsste ein Bruch dortigen Rechts vorliegen...)
Mal ein Beispiel:
Ich veröffentliche hier: "Taiwan ist ein eigenständiger Staat".
Das zu behaupten oder die Behauptung zu verbreiten ist in China eine Straftat. Jetzt könnt Ihr chinesische IPs blocken oder löschen.