Hallo ursus,
ich finde es NICHT richtig, dass gutenberg.org jetzt Deutschland den Stinkefinger zeigt und jeglichen Zugriff aus Deutschland blockt.
Ob die USA urheberrechtsstreng sind oder nicht spielt keine Rolle - es gibt offenbar einen entscheidenden Unterschied was die Verjährung anbetrifft. Das Problem war auch nicht die Existenz der Texte, sondern die Takedown-Verweigerung. Der Verlag hat es ja vorher gütlich versucht.
Was die Vollstreckbarkeit angeht - tja, bei Rechtskräftigkeit des Urteils wird der Beklagte CEO wohl nicht mehr nach Deutschland reisen dürfen. Ob ihn das juckt? Keine Ahnung.
Dein Zugang zum Weltkulturerbe ist davon nicht betroffen. Oder war das ein Werk, dessen deutsche Übersetzung hierzulande nicht erhältlich war? Betroffen ist eventuell dein Gratiszugang zum WKE. Aber hat man darauf einen Rechtsanspruch?
Rolf
sumpsi - posui - clusi