Hallo beatovich,
Was ist denn daran einfach, jedes Upload-Objekt danach zu überprüfen, ob der Uploader hinreichend Rechte habe, diesen Upload zu veranlassen?
Mit dem Wort „einfach“ war der Kontrast zu „komplizierte automatische Verfahren“ gemeint.
In Artikel 13 geht es darum vor dem veröffentlichen zu prüfen ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt?
Ja. Genau.
Es kann keinen Beschluss geben, der an der Aussage des Uploaders vorbei geht.
Ich verstehe nicht, was du mir sagen möchtest. Die Aussage des Uploaders ist irrelevant für Artikel 13.
LG,
CK