Hello,
Derzeit ist es doch so, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, es muss erst etwas gelöscht werden wenn man darauf hingewiesen wird.
Nein, wenn man davon Kenntnis erhält. Das kann ein Hinweis von extern sein, das kann aber auch eine einfache regelmäßige Kontrolle sein.
Was ist denn daran einfach, jedes Upload-Objekt danach zu überprüfen, ob der Uploader hinreichend Rechte habe, diesen Upload zu veranlassen?
In Artikel 13 geht es darum vor dem veröffentlichen zu prüfen ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt?
Ja. Genau.
Es kann keinen Beschluss geben, der an der Aussage des Uploaders vorbei geht.
Es soll dazu führen, die Anonymität aufzubrechen. Jeder Uploader muss dann bei Plattformbetreiber ordentlich authentifizuert sein, damit man Druck ausüben kann.
Mehr steckt nicht dahinter.
Glück Auf
Tom vom Berg
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.