Hello,
Es kann keinen Beschluss geben, der an der Aussage des Uploaders vorbei geht.
Es soll dazu führen, die Anonymität aufzubrechen. Jeder Uploader muss dann bei Plattformbetreiber ordentlich authentifizuert sein, damit man Druck ausüben kann.
Wie kommst du darauf? Artikel 13 sieht meines Wissens nach keine Authentifizierung vor, sondern eine Pflicht, Inhalte auf Urheberschaft zu prüfen, am besten automatisiert. Exakt so, wie es Youtube etwa mit Content-ID tut.
Eine Klarnamenspflicht o.ä. ist meines Wissens nach nicht vorgesehen.
Sie wird aber die logische Folge sein, wenn die Plattformanbieter (speziell kleinerer Plattformen) sich rückversichern wollen für eventuelle Haftungsfälle.
Die neue Regelung nimmt schließlich die Plattformanbieter in Regress. Und die haben nur dann eine Chance zu Überleben, wenn sie ihrerseits die Kosten weiterreichen können an die eigentlichen Rechtsverletzer.
Glück Auf
Tom vom Berg
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.