Hallo
Es kann keinen Beschluss geben, der an der Aussage des Uploaders vorbei geht.
Es soll dazu führen, die Anonymität aufzubrechen. Jeder Uploader muss dann bei Plattformbetreiber ordentlich authentifizuert sein, damit man Druck ausüben kann.
Wie kommst du darauf? Artikel 13 sieht meines Wissens nach keine Authentifizierung vor, sondern eine Pflicht, Inhalte auf Urheberschaft zu prüfen, am besten automatisiert. Exakt so, wie es Youtube etwa mit Content-ID tut.
Eine Klarnamenspflicht o.ä. ist meines Wissens nach nicht vorgesehen.
Sie wird aber die logische Folge sein, wenn die Plattformanbieter (speziell kleinerer Plattformen) sich rückversichern wollen für eventuelle Haftungsfälle.
Sie werden wohl eher dazu gezwungen sein, einen Filter einzukaufen oder die Uploadmöglichkeit soweit einzuschränken oder gar abzuschaffen, dass die Attraktivität der Plattform leidet.
Die neue Regelung nimmt schließlich die Plattformanbieter in Regress. Und die haben nur dann eine Chance zu Überleben, wenn sie ihrerseits die Kosten weiterreichen können an die eigentlichen Rechtsverletzer.
Mit den Filtern als technischer „Lösung“ wird man das Thema wohl umgehen können, sich aber auch der Gefahr von Unmut und Scherereien aussetzen, wenn legitime Inhalte von den Filtern zurückgewiesen werden (Stichwort: overblocking). Dass das tatsächlich geschieht, hat sich schon mehrfach gezeigt.
Tschö, Auge
Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett