Hej Auge,
Natürlich dürfen auf dem Server auch keine IPs geloggt werden. Aber das dürfen sie ja eh nicht (bzw. nicht vollständig).
Natürlich dürfen sie gespeichert werden, auch vollständig.
Woher weißt du das? Hast du einen Link?
Einen Link, der ein nicht existierendes Verbot negiert? Nein, den habe ich nicht. Der Betreiber eines Angebots darf die für den Betrieb und das Funktionieren des Angebots notwendigen Daten erheben. Wenn dazu die IP gehört, darf er die auch erheben.
Er erhebt sie ja nicht einmal. Die erhält er ja als Information, wo er die Daten hinschicken soll. Das verbietet, ja regelt die DSGVO ja nicht einmal. Da geht es IMHO um die Speicherung und Verarbeitung von Daten.
Weil ich die Daten zum Versenden von Datenpaketen benötige, rechtfertigt das IMHO keine Speicherung. Die ist gerechtfertigt, wenn ich das z.B. für den „Nutzerkomfort“ oder für „statistische Auswertungen“ benötige, die dann explizit genannt werden müssen.
Das habe ich nirgends bestritten.
Ich weiß, war eine Ergänzung, kein Widerspruch.
Warum? Reicht es nicht zu sagen, dass keinerlei Daten gesammelt (falls das der Fall ist)?
??? Ist das nicht genau das? Eine Datenschutzerklärung, in der man erklärt, keine Daten zu erheben (oder zumindest keine Cookies zu setzen).
Wenn du unvollständig zitierst, wird es freilich unverständlich. Meine Frage war, ob jedes nicht gesammelte Datum explizit erwähnt werden muss… 😉
Marc
Ceterum censeo Google esse delendam