Nochmal: Halte Dich bitte zurück mit Deinen Äußerungen und Behauptungen die juristisch nicht haltbar sind!
Wir beide wissen doch, was bürgerliches Recht ist. Schau mal, ich habe auch schon zu DDR Zeiten Artikel für Fachzeitschriften geschrieben. Da war die Rechtslage eben so, daß ich einen Artikel an mehrere Verlage verkaufen durfte!
Gleichermaßen galt dieses Recht auch für den Verkauf von selbstangefertigten Fotografien, auch davon habe ich Gebrauch gemacht.
MfG