PL
: Die Aufforderung zum Löschen kam nicht von mir sondern von einem Dritten der die Exclusivrechte für diese Artikel erworben hatte.
UC
: Und da habe ich noch nicht einmal darüber nachgedacht, welcher "Dritte" warum wohl "Exklusivrechte" an einem Artikel, der auf SelfHTML bereits veröffentlicht ist, überhaupt erwirbt. Das kommt mir ziemlich "spanisch" vor, juristisch ist der Übergang von Exklusivrechten(sic!) vom Autor an einem auf Betreiben des Autors zuvor bereits an Dritter Stelle veröffentlichten(sic!) Artikel zudem "mindestens fragwürdig". Man könnte auch sagen "juristisch unmöglich" - und um das zu wissen muss man nicht Jura studiert haben, das ist einfache Logik.
PL
: Wir beide wissen doch, was bürgerliches Recht ist. Schau mal, ich habe auch schon zu DDR Zeiten Artikel für Fachzeitschriften geschrieben. Da war die Rechtslage eben so, daß ich einen Artikel an mehrere Verlage verkaufen durfte!
Du hast geschrieben, der "Dritte" hätte "Exclusivrechte" erworben. Du hast also - wenn Du behaupten willst, hier von vergleichbaren Sachverhalten zu berichten - mehreren Verlagen exklusive Rechte an ein und demselben Artikel verkauft? Auch in der DDR war Betrug - hier womöglich sogar mit der Beschwerung "Straftat gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft" - strafbar. Und es ist Betrug, wenn man einem Dritten, Viertem oder sogar Fünftem, gegen Geld "exklusive Rechte" an einem Werk abtritt - weil man die selbst - schon nach dem Verkauf an einen Zweiten - gar nicht mehr hat.
Ergo bezweifle ich, dass Du hier über vergleichbare Vorgänge behauptest. Und mir fällt auf, wie sorgfältig Du Zitate vermeidest. Die würden ja nicht dazu passen. Und ich frage mich, ob Du Dritte oder nur Dich selbst täuschen willst.
Allerdings bin ich für eine solche Täuschung nicht der ideale Kandidat.