Und ich weiß aus Gerichtsakten genau, dass ein Chemnitzer Polizeibeamter schon mal eigentlich besonders geschützte persönliche Daten meiner Person an einen Kriminellen verkauft und dass ein Kassler Staatsanwalt U. klar gesetzwidrig Auskünfte über mich an eine Privatperson erteilt hat. Sich selbst und gegenseitig sehr umfassend schützende "Staatsschützer" dürften noch dreister vorgehen.
Bevor gefragt wird:
In beiden Fällen wurden "Maßnahmen" durchgeführt, die eine "Wiederholung für die Zukunft ausschließen". Welche wurde mir unter Berufung auf den Datenschutz(sic!) nicht mitgeteilt. Wahrscheinlich "Mitarbeitergespräche" oder schlimmstenfalls "Einträge in der Dienstakte", die alsbald gelöscht wurden.