Camping_RIDER: Angela ist heute 65 geworden

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Aloha ;)

Zur Rechtsstellung der Mitglieder der Bundesregierung habe ich das Bundesministergesetz gefunden. Dort steht, dass die Mitglieder der Bundesregierung in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Das spricht für Beamtenrecht.

Ich forste mal weiter.

Da haben wirs: In §9 wird festgelegt, dass das Amtsverhältnis der Mitglieder der Bundesregierung nur nach Misstrauensvotum gegen den Kanzler, mit Zusammentritt eines neuen Bundestages oder anderweitiger „Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers“ sowie durch Entlassung endet.

Das bedeutet insbesondere, dass es für Mitglieder der Bundesregierung keinen Ruhestand gibt wie für vergleichbare Beamte (vgl. z.B. Bundesbeamtengesetz §30 Abs. 4 oder die entsprechenden Landesbeamtengesetze).

Grüße,

RIDER

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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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