DSGVO, HTTP-Status, Unauthorized Post2Host
bearbeitet von
Hello,
> > | Sollte man die Amtwortseite für 404 entsprechend ergänzen und was sollte dann in den Hinweisen drinstehen? |
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> Einen Angreifer interessiert das nicht im Geringsten was da steht 😉
Doch, dessen Anwalt intetessiert das in einem eventuellen Verfahren ganz brennend, wenn Beweise widerrechtlich erhoben wurden. Dann bin **ich** nämlich plötzlich der Angeklagte
> Wenn es jemanden interessiert, dann ist es Deine Anwendung die bei einem bestimmten Status einen Fehler bekommt und den dazugehörigen Text entsprechend eskaliert: per Mail, SMS oder Logdatei. Status 404 würde ich jedoch nicht dafür nehmen weil ein Not Found bei der eigenen Fehlersuche irreführend ist.
Darüber sollte man schon noch nachdenken. Allerdings stehen mif im Fehlerfalle ja auch did Logs des Zielservers zur Verfügung.
Ich sollte aber auf jeden Fall die Suchmaschinen bitten, diesen ggf. zufällig aufgeschnappten Link nicht zu indexieren.
Glück Auf
Tom vom Berg
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