Für die Sicherheit werden Fehlzugriffe nun aber logged und durch Fail2Ban ausgewertet. Sind die Intruder ermittelbar, wird nach ca. 4x6 Versuchen abgemahnt bzw. Anzeige erstattet.
Einen Angreifer interessiert das nicht im Geringsten was da steht 😉
Doch, dessen Anwalt intetessiert das in einem eventuellen Verfahren ganz brennend, wenn Beweise widerrechtlich erhoben wurden. Dann bin ich nämlich plötzlich der Angeklagte
Ach, wie bedauerlich, wo du doch so friedliebend bist…
Es ist nicht verboten, an verschlossene Türen im öffentlichen Raum zu klopfen. So lange mit der Klopferei nichts beschädigt wird, sehe ich jedenfalls keine rechtliche Handhabe und habe bei dir eher das Gefühl, dass du es aus zu hinterfragenden Gelüsten gezielt darauf anlegst, irgendwelche armseligen Trottel vor Gericht zu zerren.
Getreu dem Motto "Was kümmert's die Deutsche Eiche, wenn ein Schwein sich an ihr schubbert", sollten solcherlei Angreiferlein, Script-Kiddies, die es tatsächlich wagten, sage und schreibe 24 HTTP-Requests abzusetzen, automatisiert mittels iptables im Orkus landen – und gut ist.
Abmahnung. Nee, wirklich…