TS: DSGVO, HTTP-Status, Unauthorized Post2Host

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Hello,

Ich denke, es geht darum, ob man im Stande ist, ohne richterliche Anordnung die IP einem Menschen zuzuordnen.

Siehste, so würde ich die Aussage auch eher interpretieren.
Dann wäre ich aber plötzlich bei if (FALSE), und es wäre immer noch unsinnig, die Bedingung überhaupt zu formulieren.

Nene, du vergisst da einen Fall. Zum Beispiel könnte es ja gleichzeitig im Rahmen dieses Webservices auch Nutzerkonten geben oder könnten anderweitig noch weitere Daten erhoben werden, die dann eine Zuordnung der IP zu weiteren persönlichen Daten ermöglichen.

Es ist also nicht if (FALSE), sondern eher if (weitereDatenErhoben)

Das ist möglich. In diesem Fall könnte Webservice W1 eine IP mit persönlichen Daten verknüpfen und wenn der Knabe/die Baut dann später, im selben Gültigkeitsfenster der IP einen anderen Webservice (W2) bsucht, und W2 mit W1 Daten austauscht, dann würde genau das passieren, was unterbunden werden soll.

Wir haben hier allerdings auch schon Tausendfach im Archiv stehen, dass eine IP kein geeignetes Mittel ist, um einen User zu identifizieren. Und auch das stimmt unter normalen Umständen. Die Identifikation ist nicht nachhaltig.

Das Gesetz nimmg allerdings keind Rücksicht auf did Randbedingungen...

Glück Auf
Tom vom Berg

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