Tach!
Das traf auch schon auf ISDN zu. Kein Strom, kein Telefon.
Nicht ganz. Wenn die Vermittlungsstelle weiterhin betrieben werden konnte, gab es auch Strom auf den ISDN-Leitungen und sogenannte notstromfähige ISDN-Telefone konnten daran betrieben werden. Auch die NTBAs, die beim Kunden aus der Zweidrahtleitung wieder Vierdraht machen, kommen ohne Netzspannung aus. Die wird nur benötigt, wenn Endgeräte mit mehr als Notstrom gespeist werden sollen.
Das sind aber ganz schön viele „wenns“.
Ein geschriebenes, ein ungeschriebenes und ein irrelevantes sind viele? Ich habe jedenfalls keinen Überblick, inwieweit die Vermittlungsanlagen notgespeist waren, deswegen das "wenn" an der Stelle. Vielleicht waren das alle, dann wäre es noch ein "wenn" weniger.
Auf ISDN-Anschlüsse in Firmen mag das ja alles zugetroffen haben. Privatanschlüsse waren vermutlich in der Regel nicht so ausgerüstet.
Das wird nicht unterschieden, solange es sich um einen Mehrgeräteanschluss handelt. Bei Anlagenanschlüssen hingegen brauchen die Anlagen bereits Strom. An solchen Anschlüssen kann auch kein Telefon direkt betrieben werden. Es ist also eher andersrum, und trifft auf Firmen nur zu, wenn diese zu klein für Rufnummernblock und Durchwahl sind und damit nur einen oder mehrere Mehrgeräteanschlüsse haben.
Ich kenne jedenfalls niemanden, der ISDN mit diesem Maß an Rückversicherungen hatte. Bei Stromausfall – so selten, wie das hierzulande auch passieren mag – war dann auch in Hinsicht auf die Telefonie Ruhe.
Das muss nichts heißen. Vielleicht wussten das deine Jemands nicht oder haben nicht darauf geachtet, wenigstens ein notspeisefähiges Telefon zu haben. Das war jedenfalls auch damals kein Geheimwissen.
dedlfix.