Sei gegrüßt, Hawaiianer!
Ich weiß nicht, wie das im amerikanischen oder internationalen Recht aussieht, aber in DE wäre das schon ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Aber darum schert sich facebook wohl nicht.
Das ist einerseits ein Problem, andererseits ist gerade deutsches Recht in dem Fall auf keiner Ebene anwendbar.
Ja, schon klar, das hatte ich auch nur als Gegenüberstellung gemeint.
Außerdem: Wird man auf Facebook verlinkt, kann man dem widersprechen. War zumindest bis 2017 so. Da bekommt man eine Benachrichtigung und kann die Verlinkung bei Fehlverlinkung auch entfernen lassen.
Das ist vielleicht die Theorie. Die Praxis ist, dass man sogar mit seiner e-Mail-Adresse in die Mühlen von facebook geraten kann, ohne dass man je darüber informiert, geschweige denn um seine Zustimmung gebeten wurde.
Deswegen fällt es mir schwer zu glauben, dass die sich in anderen Fällen fairer verhalten würden.
Wurde hier nur offensichtlich nicht gemacht, und das wäre im Zweifel schon angeraten gewesen.
Ja, aber wir wissen nicht, was vorher wirklich alles gelaufen ist.
In derselben Argumentationskette kann man dann auch sagen, dass der Vater offensichtlich vom hochgeladenen Bild wusste und auch die Möglichkeit gehabt hätte, das wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu melden.
Und das hätte dann möglicherweise ebensowenig gebracht, wie mein Protest gegen den Missbrauch meiner Mailadresse.
Schönen Abend,
Martin
Ein Tag, an dem du nicht wenigstens einmal gelacht hast, ist ein verlorener Tag.