Aloha ;)
Inkaufgenommenes Fehlverhalten ist kalkuliertes Fehlverhalten.
Ja, ist es. Unbewusst inkaufgenommenes Fehlverhalten ist aber kein kalkuliertes Fehlverhalten, und das war der Kern meiner Aussage.
Ich glaube im Fall Facebook nicht, dass es sich um unbewusst inkaufgenommenes Fehlverhalten handelt, sondern um bewusst inkaufgenommenes Fehlverhalten, und das war der Kern meiner Aussage.
Ich habe mal den wichtigen Teil deiner Aussage markiert und wiederhole: für mich ist diese Basis (siehe Markierung) zu dünn für ein so absolut und vielleicht auch ein wenig radikal vorgebrachtes Werturteil wie du es getätigt hast, so dass ich mich dem nicht anschließen kann und es als für mich und meine Vorstellungen von Fairness gegenüber „Angeklagten“ unfair empfinde.
Grüße,
RIDER