Hallo zusammen,
Wo der Fehler in den hiesigen Überlegungen steckt, weiß ich noch nicht. Aber dass ein Fehler drinstecken muss, ist höchstwahrscheinlich. Es ist einfach unvorstellbar, dass einem Volk per Gesetz die eigene Sprache und der Umgang damit verboten werden soll.
"Die berühmten drei Worte" soll also zu einem Leistungsanspruch irgend eines Leistungsschutzinhabers führen? Wer das glaubt, der tickt doch nicht richtig. "der tickt doch nicht richtig" waren übrigens auch schon wieder vier Worte, die garantiert schon irgendwo in einem Presseerzeugnis stehen.
Bevor hier mit der Panikmache weitergemacht wird, sollten wir erst einmal den Denkfehler suchen.
Lesen hilft: In der Richtlinie sind die adressierten Unternehmen ausdrücklich genannt:
In Artikel 11 geht es um "die in Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2001/29/EG genannten Rechte für die digitale Nutzung ihrer Presseveröffentlichungen durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft...". Es werden also nur Regelungen aus der Offline-Welt (aus dem Jahr 2001) in die Online-Welt übernommen. Dabei geht es um kommerzielle Suchmaschinen, die aus Presseveröffentlichungen eigene Übersichten erstellen, und um korrektes zitieren. SELFHTML wird es wohl kaum schaffen, in diesem Zusammenhang den Status "Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft" zu erreichen. Auch Foren wie die Nachdenkseiten und ähnlich schaffen das nicht.
Artikel 13 gilt für "Anbieter von Online-Inhaltsweitergabediensten, die große Mengen ..." und für "Dienste der Informationsgesellschaft, die automatisierte Bildreferenzierungsdienste anbieten".
Die Quellen sind in meinem Post unten verlinkt.
Leider scheint es öffentlich keine aktuelle Version des Entwurfs zu geben, nur der von 2016 und die Änderungsbeschlüsse. Das macht die Diskussion nicht einfacher.
Viele Grüße
Wilfried