Hallo,
was die technische Umsetzung der Uploadfilter oder anderer geeigneter Massnahmen im Sinne des Artikel 13 betrifft, habe ich aktuell keine Vorstellung, wie genau sowas funktionieren soll.
Allerdings sollte man auch mal die Frage stellen dürfen, welche Inhalte genau da jetzt nicht mehr veröffentlicht werden können? Wenn jemand gern seine eigenen Inhalte veröffentlichen will, dann gibt es weiterhin die Möglichkeit, dafür eine eigene Website zu erstellen und diese dann bekannt zu machen. Ja, da muss man sich mit der Materie beschäftigen, aber eine einfache Website ist wahrlich kein Hexenwerk. Und wer da selbst erstellte Bilder, Videos und Texte veröffentlicht, wird wohl auch kaum Probleme mit dem Urheberrecht bekommen.
Mag sein, dass Artikel 13 auch zahlreiche Nachteile mit sich bringt, aber niemand kann abstreiten, dass es auf einigen (auch sehr bekannten) Plattformen Urheberrechtsverletzungen am laufenden Band gibt. Und in Eigenregie haben die Anbieter da in der Vergangenheit recht wenig gegen unternommen. Und gerade dort, wo man anonym ist, dann einfach Musik, Bilder und Videos hochzuladen, deren Urheber- oder Nutzungsrechte man nicht besitzt, finde ich überhaupt nicht ok. Und auf keinen Fall verstehe ich dies unter Freiheit im Internet o.ä. Sollen die Anbieter doch Massnahmen einführen, dass man zumindest bei der Registrierung die Identität der User überprüft. Dann können sie bei Verstössen auch ganz einfach die Verursacher feststellen und dafür haftbar machen. Ja, der Vorschlag wird jetzt den Meisten überhaupt nicht passen, aber dann würden - wie überraschend - die Urheberrechtsverletzungen sich deutlich reduzieren. Und genau deswegen gibt es jetzt Artikel 13.
Viele Grüße, Stefan E.