Protest gegen Artikel 13. Wo steckt der Fehler?
bearbeitet von
Hej Gunnar,
> > Und ja: Abweichler gibt es zu recht und glücklicherweise trotzdem und selbstverständlich ist der Fraktionszwang nicht nur kein Gesetz, sondern nciht zulässig (als festgeschriebene Regel).
>
> Warum heben manche Fraktionen den Fraktionszwang bei manchen Abstimmungen dann explizit auf?
IMHO weil sie explizit darauf hingewiesen werden sollen, dass sie sich nciht dem Gruppenzwang ergeben sollen und ihnen das auch keiner übel nimmt. Gruppenzwang entsteht ja aus sozialem Druck, den man von jedem einzeln Beteiligten nehmen will.
Ansonsten ist es in jeder Gruppe normal, dass man sich zum erreichen gemeinsamer Ziele auch dann gegenseitig unterstützt, wenn man mit Teilen des großen Ganzen nicht einverstanden ist, wohlwissend dass die Richtung für das große Ganze stimmt.
Wenn das nicht mehr der Fall ist und man die wesentlichen Ziele einer Gruppe nicht mehr mittragen kann, würde man wohl aus- und ggfs. in eine andere eintreten. Auch das kommt vor.
Und auch das ist keine Besonderheit von politischen Parteien.
Gleichgesinnte schließen sich zusammen und unterstützen einander ohne **identische** Meinungen zu haben. Aber eben ähnliche.
Marc
--
Ceterum censeo Google esse delendam