ursus contionabundo: Was kann man gegen Abmahnvereine tun? (Wichtiger Nachtrag!)

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Wie hast du das gefunden.

Googlesuche nach dem Name. Übrigens gibt es einen Co-Vorsitzenden, der wohl Rechtsanwalt ist und den gleichen Nachname hat... Weil die Seite weg ist, hab ich den Google-Cache verlinkt.

Was meinst du mit "Kauf oder zahl für den Rechtsstreit!"?

In Berlin, Köln, Palermo und Kalabrien gibt es Vereine welche aus einem sicherlich vergleichbaren Motiv heraus "gegen Vandalismus und Brandstiftung versichern". Das obige hat Einiges davon. Oder glaubst du, dass der "Verbraucher im Internet e. V." Mitglieder des "Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e. V." abmahnt?

Das sollte man zum Stichwort "Rechtsmissbrauch" vortragen.

Wem soll man das vortragen?

Es könnte Richter geben, welche die Doppelfunktion "unerhört interessant" finden. Besonders wenn vorher oder parallel womöglich eine Ansprache zwecks Mitgliedschaft im "Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e. V."stattfand…

Dann könnte sich das Stichwort von "Rechtsmissbrauch" zu "Erpressung" ändern.

In dem Fall würde ich sogar zu einer Strafanzeige raten.

Übrigens:

Aus der Satzung:

https://www.internetsiegel.net/html/die_satzung.html

§6 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt €15,- je Monat. Die Beiträge sind halbjährlich oder jährlich zur Erleichterung des Kassenaufwandes per Bankeinzug und im Voraus fällig. Ehrenmitglieder, Gründungsmitglieder sowie der Vorstand sind von Beiträgen befreit. Im Beitrag enthalten sind alle Leistungen des Vereins, ob diese vom Mitglied in Anspruch genommen werden ist dem Mitglied überlassen. Die Beiträge verstehen sich zuzüglich der gesetzliche MwSt.. Der Mitgliedsbeitrag ist bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft, auch und insbesondere bei Ausschluss mit Begründung auf § 7 dieser Satzung nicht rückerstattungspflichtig.

§9 Organe und Einrichtungen des Vereins

(3) Die Amtszeit des gesamten Vorstandes beträgt zehn Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig

(4) Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er kann jedoch eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten, wenn diese zumutbar ist.

Ich finde das "sehr interessant". Die Buchführung des Vereins, insbesondere die "Aufwandsentschädigungen" würde ich zu gern mal sehen…