@@ursus,
schade 😟. Mein Kunde wäre sicherlich begeistert von Dir.
Dein Kunde kann sich den Spaß erlauben und die "Abmahnandrohung" nebst meinen Einsichten einem Anwalt in die Hand drücken, der nur noch ordentlich arbeiten muss. Die Fallrecherche habe ich wohl vollständig erledigt… Und der Anwalt kann den eventuell erforderlichen Schriftsatz auf geschätzte 4 Seiten (+ Anlagen) begrenzen und sich so bei Gericht beliebt machen. Der von Deinem begeisterten Kunde mit den fälligen Gegenmaßnahmen beauftragte Anwalt wäre also sicherlich noch mehr begeistert.
Ich wäre begeistert wenn ich erfahren würde wie es ausging. Das wäre mir vorliegend Lohn genug.