Tach!
Nochmals, vielen Dank für die Info. Und, Wink mit Zaunpfahl zum Nachdenken an die Forenteilnehmer, die die Vorgehensweise der Telekom im O-Thread nicht als so kriminell empfanden wie ich. 😉
Wenn du oder jemand anderes gegen das Halteverbot verstößt, würdest du dich oder denjenigen dann auch als kriminell bezeichnen?
Gegen das Gesetz zu verstoßen reicht noch nicht, um etwas als kriminell zu bezeichnen. Da muss auch noch böswillige Absicht dahinterstehen oder zumindest vermutet werden. Kriminell wäre, wenn sie diese Umleitung erstellt hätten, mit dem Ziel, an die Daten zu kommen. Das kann man wohl verneinen. Das hätten sie weniger auffällig durch Mitlesen der sowieso über ihre Leitungen vermittelten Daten haben können. Es würde mich stark wundern, wenn da mehr als ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt wird.
dedlfix.