Hallo,
1&1 versendet Warnungen zu offenen Ports an DSL-Anschlüssen.
das finde ich ziemlich unverschämt.
Das ist nicht unverschämt sondern von Gesetzgeber so vorgeschrieben. §109a Abs. 4 TKG schreibt das vor, ist zum 25.07.2015 in Kraft getreten.
daraus folgt aber nicht, dass der Internet-Zugangsprovider sich da einzumischen hat. Wenn überhaupt, müsste dann die BNetzA an mich herantreten.
Schönen Abend,
Martin