Hallo Martin,
Hallo,
1&1 versendet Warnungen zu offenen Ports an DSL-Anschlüssen.
das finde ich ziemlich unverschämt.
Das ist nicht unverschämt sondern von Gesetzgeber so vorgeschrieben. §109a Abs. 4 TKG schreibt das vor, ist zum 25.07.2015 in Kraft getreten.
daraus folgt aber nicht, dass der Internet-Zugangsprovider sich da einzumischen hat. Wenn überhaupt, müsste dann die BNetzA an mich herantreten.
Nein, das ist das, was du daraus schließt. Die allgemeine Rechtsauslegung ist die, dass der ISP in der Verantwortung steht.
Freundliche Grüße,
Christian Kruse