Aloha ;)
Was darüber hinausgeht, war und ist meines Wissens in BaWü nicht verbindlich verboten bzw. vorgeschrieben. Treffen von mehreren Personen im privaten Umfeld sind sowieso nicht kontrollierbar; eine harte Ausgangssperre hat es hier nie gegeben.
Sowieso nicht kontrollierbar ist nicht das gleiche wie erlaubt.
Hmm, für wen?
Für den Betreiber, wenn das auffällt.
Grüße,
RIDER