Hi there,
Davon abgesehen: Soweit ich weiß, geht das Urheberrecht nach dem Tod des Urhebers auf die Erben über. Da würde ich annehmen, dass das die Nutzungsrechte mit einschließt - also auch, dass die Erben eine gewährte Nutzung unter Umständen widerrufen könnten.
Ianal, aber der vorliegende Fall hat imho mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Wer in einem Chor mitsingt hat noch lange kein Urheberrecht am Dargebotenen (ausser natürlich, es wurde so vertraglich festgelegt)...