Ianal, aber der vorliegende Fall hat imho mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Wer in einem Chor mitsingt hat noch lange kein Urheberrecht am Dargebotenen
Aber er hat aus dem Urheberrecht erwachsene verwandte Schutzrechte.
Stimmt, hab' nachgelesen, das ist in der Tat der Fall.
Worauf ich aber ohnehin hinauswollte ist der Umstand, daß das hier immer wieder ins Spiel gebrachte "Recht am eigenen Bild" hingegen nichts mit dem Urheberrecht zu tun hat...