Auge: Keine Rechtsfrage ...

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Hallo

Chor versus „Teil der Masse“, merkst'e was? …

nee, sollte ich? Ein Chor kann aus fünf Personen bestehen, dann ist jede einzelne deutlich als Individuum erkennbar. Wenn dagegen die Fischer-Chöre mit 250 Personen auf dem Marktplatz stehen, sieht das vielleicht anders aus.

Wenn ein Chor auftritt und dieser Auftritt gefilmt wird, ist davon auszugehen, dass das Einverständnis der Chormitglieder vorliegt. Ansonsten würde für die Aufführung ein Film- und/oder Fotoverbot ausgesprochen [1]. Ein Verstoß gegen ein solches Verbot würde verfolgbar sein undzwar unabhängig vom Ableben eines Beteiligten.

Davon abgesehen: Soweit ich weiß, geht das Urheberrecht nach dem Tod des Urhebers auf die Erben über.

Ein Chormitglied ist üblicherweise Interpret und nicht Urheber.

Aber der Chor (als Gruppe) ist Urheber einer konkreten Aufführung

Der Chor wird auch dadurch nicht zu einem Urheber, außer vielleicht er würde ein Werk auf neue, extraordinäre und bisher unbekannte Weise interpretieren. Ansonsten gibt es da bestenfalls Nutzungsrechte, die beim Chor als Körperschaft und nicht bei seinen Mitgliedern liegen [1:1].

… ebenso wie ein Theater-Ensemble Urheber einer bestimmten Inszenierung etwa eines Dürrenmatt-Stücks ist.

Warum sollte es für die Inszenierung eines Theaterstücks ein Urheberrecht geben? Wird bei der Aufführung eines von anderer Seite geschaffenen Werks irgendeine Schöpfungshöhe erreicht?

Da würde ich annehmen, dass das die Nutzungsrechte mit einschließt - also auch, dass die Erben eine gewährte Nutzung unter Umständen widerrufen könnten.

Sollte es im Falle eines Chors nicht eher so sein, dass die Nutzungsrechte beim Chor liegen und nicht bei dessen einzelnen Mitgliedern?

Die Nutzungsrechte am Werk des Chors (Gesang) ganz bestimmt. Die Nutzungsrechte an bestimmtem Bildmaterial, z.B. Close-Ups, nicht unbedingt. Da sind, wie erwähnt, außerdem Persönlichkeitsrechte zu beachten.

Diese Erlaubnis wurde eventuell explizit durch eine schriftliche Zustimmung oder zumindest implizit durch Teilnahme an einer Veranstaltung erteilt [1:2]. Kann mir ja keiner sagen, er/sie/es würde vom Chorleiter nicht darauf hingewiesen, wenn der Auftritt am nächsten Samstag verfilmt werden soll oder zumindest, aus dem Publikum heraus, verfilmt werden kann.

Wenn einzelne Mitglieder eines Chores die weitere Veröffentlichung von dessen Veröffentlichungen unterbinden könnten, fände ich das widersinning.

Zweifellos. Aber hier ging es ja nicht um die Gesangsdarbietung, die einen Chor nun einmal ausmacht, sondern ein Video, das Personen (eine Person) zeigt.

Wer nicht gefilmt werden will, hat in einer kontrollierten Situation wie einem Auftritt die Möglichkeit, das vorher kundzutun. Dann muss damit ungegangen werden.

Ja, und daher sollte man IMO schon aus Anstand und Taktgefühl den Wunsch der Hinterbliebenen respektieren.

Und so machen viele Einzelne nach und nach die Gemeinschaft kaputt.

Im Gegenteil: Sie wird wertvoller, indem sie versucht, auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Mitglieder Rücksicht zu nehmen. Für mich hat Respekt vor anderen nichts mit Kaputtmachen zu tun.

Für alle anderen, die an der Filmaufnahme beteiligt waren, wird das Werk entwertet. Das Werk, dessen Erstellung sie selbst und mutmaßlich auch der Verblichene zugestimmt haben. Ich bin nicht der Meinung, dass das dem Zusammenhalt einer Gemeinschaft zuträglich ist.

Tschö, Auge

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Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
Hohle Köpfe von Terry Pratchett

  1. Dies ist meine, nicht verbindliche Auslegung. ↩︎ ↩︎ ↩︎