Hallo Rolf B,
Warum sollte es für die Inszenierung eines Theaterstücks ein Urheberrecht geben? Wird bei der Aufführung eines von anderer Seite geschaffenen Werks irgendeine Schöpfungshöhe erreicht?
§3 UrhG: Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.
Bis demnächst
Matthias
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