Matthias Apsel: Keine Rechtsfrage ...

Beitrag lesen

Hallo Rolf B,

Warum sollte es für die Inszenierung eines Theaterstücks ein Urheberrecht geben? Wird bei der Aufführung eines von anderer Seite geschaffenen Werks irgendeine Schöpfungshöhe erreicht?

§3 UrhG: Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.

Bis demnächst
Matthias

--
Du kannst das Projekt SELFHTML unterstützen,
indem du bei Amazon-Einkäufen Amazon smile (Was ist das?) nutzt.