Auge: Keine Rechtsfrage ...

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Hallo

Wird bei der Aufführung eines von anderer Seite geschaffenen Werks irgendeine Schöpfungshöhe erreicht?

Je nach Kritiker wird dabei dann allerdings nicht Schöpfungshöhe, sondern eher -tiefe erreicht.

Gut, wenn Schauspieler bei der Aufführung von … öhhm, sagen wir mal … „Hänsel und Gretel“ im Kindertheater schreiend, Fackeln jonglierend und mit Blut um sich spritzend über die Bühne rennen, mag das (zumindest vor ein paar Jahrzehnten) eine zuvor ungesehene Interpretation sein, die, unabhängig vom Gefallen, eine eigene Schöpfungshöhe erreicht. Dann gilt das Uhrheberrecht aber auch nur für die Inszenierung an sich.

Für die ursprüngliche Fragestellung nach dem Umgang mit der akustischen oder bildlichen Darstellung eines mittlerweile Verblichenen hat das allerdings keine Relevanz.

Tschö, Auge

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Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
Hohle Köpfe von Terry Pratchett