klawischnigg: Keine Rechtsfrage ...

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Hi there,

Wenn etwa Lang Lang ein Klavierkonzert von Haydn[^1] spielt, dann ist sowohl die Haydnsche Komposition als auch das Klavierspiel des Pianisten ein Kunstwerk. Deswegen werden z.B. auch Mitschnitte (egal ob live oder als Studioaufnahme) dieses Klavierkonzerts als CD für teures Geld verkauft[^2].

Das ist richtig. Deswegen unterscheided das Urheberrecht auch zwischen Komponisten und "ausübebenden" Künstlern, die beide Rechte an der Aufführung haben, nur eben verschiedene.

Das wissen wir im vorliegenden Fall eben nicht. Linuchs sagt, es gibt nichts Schriftliches, die Einwilligung wurde mündlich gegeben. Ist also nicht nachprüfbar. Implizit durch Teilnahme an der Veranstaltung kann sein, es ist aber auch denkbar, dass einzelne Chormitglieder von der Filmerei nichts gewusst haben, sondern stattdessen der Chorleiter eigenmächtig zugestimmt hat. Wir urteilen hier die ganze Zeit nur auf der Basis von Mutmaßungen.

Auch das ist richtig. Am Urheberrecht sind schon kompetente Juristen (gibts die eigentlich? Seit ich als ger.beeid. Sachverständiger gearbeitet habe, kommen mir da immer erhebliche Zweifel) gescheitert.

Nur, wie gesagt, ich denke, daß der von Linuchs geschilderte Fall mit dem Urheberrecht eher wenig zu tun haben dürfte. Da dürfte es imho wirklich mehr um Persönlichkeitsschutz/-recht gehen und ich ob da irgendwelche Hinterbliebenen mitreden können, das entzieht sich komplett meiner Kenntnis, auch wenn ich da jetzt, laienhaft formuliert, erhebliche Zweifel daran habe.

Wenn der Teilnehmer am Chor während der Aufzeichnung nicht dahingehend hintergangen wurde, daß ihm die Aufnahme entweder verschwiegen oder unter einem irgendeinem Vorwand als etwas anderes vorgetäuscht wurde, dann würde ich sagen ist das ein klassicher Fall von impliziter Zustimmung. Da können sich dann irgendwelche Nachkommen oder Erben brausen gehen, die können diese Zustimmung nicht einfach so entziehen, wenn keine entsprechenden gewichtigen Gründe dazu vorliegen. Falsch oder von mir aus auch echt verstandene Pietät gehört da sicher nicht dazu...