Rolf B: Preiserhöhung um 100% - reicht eine Email ein Jahr vor der Rechnung?

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Hallo Raketenrechtslaie,

Man hat als Betroffener allerdings regelmäßig das Recht, den Vertrag dann selbst zu kündigen - wie das z.B. bei einer Autoversicherung oder einem Stromlieferungsvertrag der Fall ist.

Schon richtig. Aber dafür gibt's dann wieder Fristen von - äh, 6 Wochen, glaube ich. Und wenn die Ankündigungsmail nach einem Jahr entstaubt und gelesen wird, ist das zu spät.

Ich bin darum nicht ganz sicher, ob die durch diese Kundenfreundlichkeit empfundene Nestwärme nicht doch Reibungshitze vom Überdentischziehen war.

Rolf

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sumpsi - posui - obstruxi