Hallo,
Situation: Ein Erignis vom Typ "Jahrestag" entstehe am 29.2. eines Schaltjahres.
Frage: An welchem Tag eines Nichtschaltjahres begeht man dann den Jahrestag? (Wäre der 1.3. korrekt?)
ja, habe ich gestern erst noch in der Tagesschau gehört. Da wurde das im Zusammenhang mit standesamtlichen Vorgängen erwähnt.
Ciao,
Martin
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Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.
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