Linuchs: Datenschutz bei Webcams?

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).

Bei Gegensprechanlagen an der Haustür oder dem Tor des Grundstücks gibt es auch welche mit Video. Das sind keine Gegenguckanlagen, sondern Einwegguckanlagen.

Wer bei mir klingelt, steht auf dem öffentlichen Gehweg. Wäre hier eine Einwegguckanlage verboten?

Oder kommt es nur darauf an, dass die Aufzeichnung unzulässig wäre?

Linuchs